Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Keine religiösen Symbole für Richter und Staatsanwälte
Greta WolfBrandenburg plant Neutralitätsgesetz: Keine religiösen Symbole für Richter und Staatsanwälte
Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter und Staatsanwälte sollen keine religiösen oder politischen Symbole tragen
Brandenburg will ein Neutralitätsgesetz einführen, das Richtern und Staatsanwälten verbietet, in Gerichtsverhandlungen religiöse oder politische Symbole zu tragen. Der Schritt folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, in dem gewarnt wurde, dass sichtbare Symbole das öffentliche Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz untergraben könnten. Die Landesregierung aus der rot-schwarzen Koalition hat sich nun auf die Maßnahme verständigt – mit Unterstützung lokaler Juristenverbände.
Das geplante Gesetz würde unter anderem das Tragen von Kopftüchern, Kippas oder Kreuzen während Gerichtsverhandlungen untersagen. Es knüpft an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2020 an, das infrage stellte, ob religiöse Symbole bei Amtsträgern Zweifel an deren Neutralität wecken könnten. Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze verabschiedet.
Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, begrüßt den Vorstoß. Er plädiert dafür, das Verbot auch auf Laienrichter auszuweiten – selbst sichtbare Tattoos mit religiösem Bezug sollten seiner Meinung nach erfasst werden. Kirschnick verwies zudem auf einen aktuellen Fall, in dem eine Referendarin ein Kopftuch im Gerichtssaal tragen wollte und stattdessen einer aufsichtsführenden Staatsanwältin zugewiesen wurde.
Die rot-schwarze Koalition im Land hatte die Regelung bereits in ihrem Koalitionsvertrag verankert. Wann das Gesetz formal eingebracht wird, hat das Justizministerium in Potsdam jedoch noch nicht bekannt gegeben.
In Deutschland gibt es seit Langem Debatten über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst, insbesondere bei muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen. Mit dem Brandenburgischen Entwurf soll verhindert werden, dass in Gerichtsverfahren der Eindruck von Befangenheit entsteht.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde Brandenburg sich anderen Bundesländern anschließen, die religiöse Symbole in Gerichten bereits eingeschränkt haben. Die Maßnahme spiegelt die übergeordnete Sorge wider, die Neutralität der Justiz zu wahren. Wann der Gesetzgebungsprozess beginnt, steht bisher noch nicht fest.






