Bundesrat entscheidet am Freitag über umstrittenes Tariftreuegesetz
Tariftreuegesetz (TTG) steht vor entscheidender Abstimmung im Bundesrat
Am Freitag, dem 27. März 2026, kommt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) zur entscheidenden Abstimmung in den Bundesrat. Das Gesetz, das bereits Ende Februar vom Bundestag verabschiedet wurde, schreibt vor, dass Unternehmen, die Bundesaufträge im Wert von 50.000 Euro oder mehr erhalten, strenge Tarifvorgaben zu Löhnen, Urlaubsansprüchen und Arbeitszeiten einhalten müssen. Wirtschaftverbände warnen jedoch, dass die neuen Regelungen Firmen komplett von öffentlichen Ausschreibungen abschrecken könnten.
Das TTG war im vergangenen Monat durch den Bundestag gebracht worden und verschärft die Bedingungen für Bundesaufträge. Demnach müssen Unternehmen, die einen staatlichen Auftrag über 50.000 Euro erhalten, sich an die branchenweiten Tarifverträge halten. Bei Verstößen droht ihnen der Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren. Ausgenommen von den Regelungen bleiben jedoch Lieferverträge sowie Aufträge der Bundeswehr.
Die Arbeitgeber reagieren scharf auf die Neuerungen. Eine vom Arbeitgeberverband BDA in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage ergab, dass 75 Prozent der Unternehmen die bürokratischen Anforderungen als überzogen bewerten. BDA-Präsident Rainer Dulger kritisierte, das bestehende System setze Unternehmen bereits jetzt zu viele Hürden bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge. Die Umfrage unter 1.000 Firmen bestätigt diese Bedenken: 43 Prozent erwägen demnach, künftig ganz auf Bundesaufträge zu verzichten.
Die anstehende Debatte im Bundesrat wird entscheiden, ob das TTG in Kraft tritt. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, benötigt es mindestens 35 der 69 möglichen Stimmen – etwa die Unterstützung von sechs großen Bundesländern. Umgekehrt könnte dieselbe Hürde das Gesetz auch blockieren. Ohne Mehrheit scheitert die Vorlage.
Die Abstimmung am Freitag wird klären, ob die verschärften TTG-Regeln bereits ab diesem Sommer gelten. Falls das Gesetz verabschiedet wird, müssen sich Unternehmen bei Bundesaufträgen auf höhere Compliance-Kosten einstellen, während Verstöße gegen die Vorgaben den Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren nach sich ziehen können. Das Ergebnis könnte auch beeinflussen, wie viele Firmen künftig noch öffentliche Aufträge in Deutschland anstreben.






