29 April 2026, 12:08

Extreme Unterschiede: Was Gastronomen in Sachsen-Anhalt für Außenterrassen zahlen müssen

Ein Restaurant mit hölzernen Tischen und Stühlen drinnen, durch ein großes Fenster mit einer Berliner Straßenszene mit Passanten, Gebäuden und urbanen Elementen.

Extreme Unterschiede: Was Gastronomen in Sachsen-Anhalt für Außenterrassen zahlen müssen

Gebühren für Außengastronomie variieren stark in sachsen-anhaltinischen Städten

Die Kosten für Schankflächen vor Restaurants unterscheiden sich in Sachsen-Anhalt teils erheblich: Während einige Kommunen gar keine Abgaben erheben, verlangen andere mehr als 1.000 Euro. Eine aktuelle Analyse zeigt, wie diese Unterschiede lokale Gastronomiebetriebe belasten.

Im Schnitt betragen die Gebühren für eine Standard-Außenfläche in der Hauptsaison (Mai bis September) 328 Euro. Doch die finanzielle Belastung für Wirte hängt stark vom Standort ab – manche zahlen kaum etwas, andere kämpfen mit hohen Kosten.

Fünf Städte haben die Gebühren komplett abgeschafft: Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben verlangen keine Abgaben mehr für die Nutzung von Freiflächen. Das steht im krassen Gegensatz zu anderen Kommunen, wo die Kosten weiterhin hoch bleiben.

Spitzenreiter ist Wernigerode mit den höchsten Gebühren von bis zu 1.163 Euro für eine Standard-Terrasse. Der Anstieg geht auf eine Änderung der Sondernutzungssatzung 2023 zurück, die einen Zuschlag für die Bewirtschaftung des zentralen Marktplatzes einführte. Auch Lutherstadt Wittenberg (750 Euro) und Halle (Saale) (700 Euro) erheben beträchtliche Beträge.

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Am unteren Ende der Skala liegen Schönebeck (52 Euro) und Zeitz (56 Euro). Dreizehn weitere Städte, darunter Magdeburg, halten die Gebühren unter 251 Euro. Dessau-Roßlau, Bernburg, Naumburg und Weißenfels verlangen jeweils weniger als 150 Euro.

Trotz der großen Unterschiede hätte ein Wegfall der Terrassengebühren kaum Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen. Die Einnahmen aus diesen Abgaben machen in der Regel weniger als 0,05 Prozent des gesamten Stadthaushalts aus – ein vollständiger Verzicht wäre finanziell kaum spürbar.

Die Diskrepanz bei den Gebühren verdeutlicht, wie lokale Regelungen die Kosten für Gastronomen prägen. Während einige Städte die Abgaben ganz streichen, halten andere hohe Sätze aufrecht, die vor allem kleine Betriebe belasten können. Bei einem Durchschnitt von 328 Euro bleibt die finanzielle Last in der Region ungleich verteilt.

Quelle