Fast 1.000 Geschlechtsänderungen in Sachsen-Anhalt nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
Greta WolfFast 1.000 Geschlechtsänderungen in Sachsen-Anhalt nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
Seit November 2024 haben in Sachsen-Anhalt 976 Menschen ihr rechtlich registriertes Geschlecht nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ändern lassen. Das Gesetz ermöglicht es Personen, ihre Einträge ohne langwierige Begutachtungen anzupassen. Nun haben Behörden Details dazu veröffentlicht, wie die Reform in der Praxis funktioniert.
Die überwiegende Mehrheit der Änderungen betraf Erwachsene – nur etwa 40 Fälle bezogen sich auf Minderjährige. Bei den jüngeren Antragstellern war der häufigste Schritt die Änderung von weiblich zu männlich. Die Landesregierung bestätigte zudem vier Fälle, in denen Personen nach einer ersten Anpassung ihr registriertes Geschlecht ein zweites Mal änderten. Zu diesen Fällen liegen jedoch keine weiteren Aufzeichnungen vor.
Nach dem Gesetz ist eine erneute Änderung rechtlich möglich, allerdings erst nach einer Wartefrist von einem Jahr. Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform insgesamt als erfolgreich. Gleichzeitig prüft der Verband mögliche Nachbesserungen, darunter einen Vorschlag, wonach Personen, die während ihrer Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssten, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.
Der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler verwies auf die Zahl der betroffenen Minderjährigen, auch wenn deren Anteil im Vergleich zu den erwachsenen Antragstellern gering bleibt.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist noch keine zwölf Monate in Kraft, doch bereits fast tausend Menschen haben davon Gebrauch gemacht. Während die meisten Änderungen unkompliziert verliefen, gab es in Einzelfällen zweite Anpassungen oder Anträge von Minderjährigen. Die Regierung beobachtet weiterhin die Auswirkungen des Gesetzes, während die Debatten über mögliche Anpassungen voranschreiten.






