Gericht blockiert Zugang zu Stasi-Akten über Angela Merkel für Berliner Autor
Amelie WeberGericht blockiert Zugang zu Stasi-Akten über Angela Merkel für Berliner Autor
Ein Berliner Autor hat seinen Rechtsstreit um den Zugang zu Stasi-Akten über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel verloren. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass ihm nach dem Stasi-Unterlagengesetz kein Anspruch auf die Dokumente zusteht. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Unterlagen des Bundesarchivs zu Merkels Zeit in der DDR.
Der Sachbuchautor hatte die Akten für ein Buch angefordert, das die Verbindungen zwischen DDR-Institutionen – darunter die Stasi-Geheimpolizei – untersucht. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Herausgabe der Dokumente nicht erfüllt seien. Die Richter bestätigten zudem, dass es keine Belege dafür gebe, dass die Stasi Merkel während ihrer Tätigkeit gezielt begünstigt habe.
Zum Zeitpunkt der Stasi-Aktivitäten bekleidete Merkel kein öffentliches Amt und war keine bekannte Persönlichkeit. Als sie später an Einfluss gewann, war die Geheimpolizei bereits im Zuge der Auflösung und nicht mehr operativ. Das Bundesarchiv erklärte, in seinen Beständen lägen keine "freigabefähigen Unterlagen" über Merkel vor.
Nach dem Stasi-Unterlagengesetz ist der Zugang zu den Akten auf bestimmte Gruppen beschränkt, etwa Betroffene, Journalisten, Historiker und Behörden unter bestimmten Bedingungen. Der Kläger gehört keiner dieser Kategorien an. Trotz der Abweisung bleibt ihm die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einzulegen.
Das Urteil bedeutet, dass der Autor die angeforderten Stasi-Akten über Merkel für seine Veröffentlichung nicht erhalten wird. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die bestehenden Einschränkungen, wer auf solche Unterlagen zugreifen darf. Sollte der Kläger das Urteil anfechten, könnte der Fall noch vor ein höheres Gericht gelangen.






