14 April 2026, 02:06

Gericht stoppt Apotheken-Kooperation mit Online-Plattform DoktorABC

Schwarz-weiß-Werbung für eine Apotheke in Rom, auf der ein Mann und eine Frau nebeneinanderstehen und Text, der die Apotheke und ihre Dienstleistungen beschreibt.

Gericht stoppt Apotheken-Kooperation mit Online-Plattform DoktorABC

Ein Berliner Gericht hat gegen eine Apotheke entschieden, die mit DoktorABC zusammenarbeitet – einer Online-Plattform, die Patienten gezielt zu bestimmten verschreibungspflichtigen Medikamenten führt. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hatte die Klage eingereicht und argumentiert, dass solche Kooperationen gegen Werberegeln verstoßen. Das Urteil unterstreicht die bestehenden Beschränkungen, wie Apotheken Arzneimittel bewerben dürfen – selbst wenn keine konkreten Präparate genannt werden.

Das Landgericht Berlin II urteilte, dass Apotheken für unzulässige Werbung haftbar gemacht werden können, die von ihren Online-Partnern betrieben wird. Der Fall geht auf eine Beschwerde der AKNR zurück, die sich gegen eine Apotheke richtete, die mit DoktorABC kooperierte – einer Plattform, auf der Patienten nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens verschreibungspflichtige Medikamente auswählen können.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass bereits die Bewerbung von Medikamentenkategorien – selbst ohne Nennung einzelner Wirkstoffe – gegen Werbevorschriften verstößt. Die AKNR verwies dabei auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall Bloomwell, das bestätigt hatte, dass Werbeverbote für Arzneimittel unabhängig von ihrer Spezifität gelten.

Die Kammer betonte, dass Apotheken für solche Verstöße verantwortlich bleiben, selbst wenn sie die Plattformen nicht selbst betreiben. Zudem warnte sie, dass Partnerschaften, die Patienten gezielt zu bestimmten Apotheken lenken, das Prinzip der freien Apothekenwahl untergraben. Laut AKNR sind viele aktuelle Werbepraktiken – insbesondere für Produkte wie medizinisches Cannabis – rechtswidrig.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Nach dem Urteil kündigte die Rechtsabteilung der AKNR an, die Entscheidung zu prüfen und weitere Schritte gegen illegale Geschäftsmodelle einzuleiten. Die Kammer warnte zudem, dass Apotheken, die solche Kooperationen fortsetzen, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen – bis hin zu Gefährdungen ihrer Betriebserlaubnis.

Das Urteil setzt ein deutliches Signal: Apotheken müssen sich von Plattformen fernhalten, die durch Werbung die Patientenentscheidung beeinflussen. Wer dagegen verstößt, riskiert rechtliche Auseinandersetzungen und mögliche Strafen. Die AKNR machte klar, dass sie weiterhin Fälle verfolgen wird, um diese Vorgaben durchzusetzen.

Quelle