Gleisbetretung an Müngstener Brücke löst Zugchaos und hohe Kosten aus
Leichtsinnige Gleisbetretung an der Müngstener Brücke sorgt für massive Zugausfälle
Am Sonntag, dem 8. März, führte ein rücksichtsloser Eindringlingsvorfall in der Nähe der Müngstener Brücke zu erheblichen Störungen im Bahnverkehr. Drei Personen, darunter ein Kind, wurden kurz nach Mittag dabei beobachtet, wie sie sich widerrechtlich auf den Gleisanlagen aufhielten. Ihr Verhalten löste einen Großeinsatz der Rettungskräfte aus und zwang die Behörden, die Strecke zwischen 12:09 Uhr und 12:50 Uhr vorübergehend zu sperren.
Augenzeugen hatten die Eindringlinge gegen 12:05 Uhr erstmals gemeldet. Bundespolizei, die Wuppertaler Polizei sowie Feuerwehrkräfte aus Solingen und Remscheid rückten umgehend an. Die beiden Erwachsenen behaupteten später, ihre Navigations-App habe sie über die Brücke geleitet. Die Behörden wiesen jedoch darauf hin, dass deutlich sichtbare Verbotszeichen vorhanden seien, die unbedingt zu beachten seien.
Der Vorfall hatte sofortige finanzielle Folgen. Die Feuerwehr Solingen verzeichnete Kosten in Höhe von etwa 656 Euro für den Einsatz von Fahrzeugen und Personal. Die Bundespolizei dokumentierte 99,60 Euro an Betriebskosten und leitete verwaltungsrechtliche Verfahren gegen die beiden Erwachsenen ein. Die Polizeidirektion Wuppertal stellte zudem Gebühren in Höhe von 118,50 Euro pro Schuldner aus; der Fall befindet sich derzeit in der Anhörungsphase.
Unterdessen hat die Stadt Solingen den Beteiligten offiziell die Erstattung der Kosten gemäß dem Brandschutzgesetz Nordrhein-Westfalens in Rechnung gestellt. Die Stadt Remscheid prüft noch mögliche Forderungen, hat jedoch keinen Zeitrahmen für eine Entscheidung genannt.
Der Vorfall führte nicht nur zu erheblichen Beeinträchtigungen im Schienenverkehr, sondern löste auch mehrere Kostenerstattungsverfahren aus. Einsatzkräfte von vier Behörden waren im Einsatz, wodurch Gesamtkosten von über 870 Euro entstanden. Die Behörden betonen weiterhin die Gefahren, die von der Missachtung von Bahnsicherheitsvorschriften ausgehen.






