Hessische Apothekerkammer verlangt Beiträge auch von Rentnern und Nicht-Berufstätigen
Amelie KrügerHessische Apothekerkammer verlangt Beiträge auch von Rentnern und Nicht-Berufstätigen
Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) wird künftig auch von Rentnern und nicht mehr berufstätigen Apothekern Beiträge erheben. Dies folgt auf eine Änderung des Landesheilberufegesetzes, das die Mitgliedschaftskriterien erweitert. Durch die Neuregelung müssen nun mehr Apotheker in Hessen zwingend Beiträge zahlen – selbst wenn sie nicht mehr im Berufsfeld aktiv sind.
Die neue Regelung dehnt die Mitgliedschaft auf alle Apotheker mit Hauptwohnsitz in Hessen aus, unabhängig von ihrem beruflichen Status. Dadurch ist die Kammer nun verpflichtet, Rentner und nicht praktizierende Apotheker in ihrem Zuständigkeitsbereich ausfindig zu machen und zu registrieren. Dies wird den administrativen Aufwand für die Kammergeschäftsstellen deutlich erhöhen.
Auch die Beitragsstruktur wird angepasst. In Sachsen zahlen angestellte Apotheker nun jährlich 228 Euro – eine Erhöhung gegenüber den bisherigen 152 Euro. In Berlin stieg der Beitrag noch stärker: auf 294 Euro, was einem Plus von 100 Euro im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die LAK Hessen hingegen hat ihre Beiträge für das laufende Jahr halbiert, um übermäßige finanzielle Rücklagen abzubauen. Freiwillige Mitglieder zahlen nun mindestens 40 Euro pro Quartal.
Weitere Anpassungen umfassen Aktualisierungen der Beitragsordnung, um die neue Mitgliedergruppe zu berücksichtigen. In Niedersachsen wurde die Pharmazeutische Zeitung (PZ) aus dem Mitgliedschaftspaket gestrichen, was die Leistungen für Apotheker zusätzlich verändert.
Die Änderungen führen dazu, dass mehr Apotheker – auch solche, die nicht mehr praktizieren – in das Beitragssystem der LAK einbezogen werden. Die Kammergeschäftsstellen stehen vor zusätzlichen Aufgaben bei der Erfassung und Verwaltung der erweiterten Mitgliedschaft. Gleichzeitig spiegeln die unterschiedlichen Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen größere Verschiebungen in der Arbeitsweise der regionalen Apothekerkammern wider.






