Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich verboten, Bordelle nur in Industriegebieten
Greta WolfLörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich verboten, Bordelle nur in Industriegebieten
Lörrach führt strengere Regeln für Prostitution ein
Nach der Zustimmung des Stadtrats am 28. April 2026 wird Lörrach verschärfte Vorschriften für die Prostitution einführen. Die neuen Maßnahmen sollen klarere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und zugleich sensible Bereiche vor damit verbundenen Aktivitäten schützen. Die Behörden arbeiteten eng mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg zusammen, um die überarbeitete Verordnung auszugestalten.
Die novellierte Satzung sieht ein generelles Verbot der Straßenprostitution in der gesamten Stadt vor. Dagegen bleiben Prostitutionsangebote in privaten Wohnungen grundsätzlich erlaubt, wenn auch mit bestimmten Einschränkungen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, fallen jedoch nicht unter die neuen Regelungen.
Bordelle und ähnliche Betriebe unterliegen künftig strengeren Auflagen. Sie werden in 20 ausgewiesenen Gewerbegebieten verboten, dürfen jedoch in zwei speziell festgelegten Industriegebieten betrieben werden. Aktuell liegen in Lörrach keine Anträge für die Eröffnung neuer Bordelle vor.
Die aktualisierten Bestimmungen treten in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht werden. Die Verantwortlichen betonen, dass die Änderungen darauf abzielen, Regulierung und den Schutz gefährdeter Standorte in Einklang zu bringen.
Die Verordnung markiert einen Wandel in der Handhabung prostituitionsbezogener Aktivitäten in Lörrach. Durch das Verbot des Straßenstrichs und die Beschränkung von Bordellen auf bestimmte Zonen erhofft sich die Stadt eine bessere Kontrolle. Die Regelungen gelten ab ihrer offiziellen Veröffentlichung und setzen neue Maßstäbe für die lokale Durchsetzung.






