19 April 2026, 08:06

Musterklage gegen GEZ-Gebühr: Kann man Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen?

Alte deutsche Zeitung vom 29. September 1929 mit einem Foto eines Mannes in Anzug und Krawatte auf der Titelseite, das die Überschrift 'Sugenberg und die Defreiung' trägt.

Musterklage gegen GEZ-Gebühr: Kann man Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen?

Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerlichen Regelungen zur Rundfunkgebührenpflicht (GEZ) infrage. Nun wurde eine Musterklage beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Der Fall könnte entscheiden, ob Millionen Haushalte die Gebühr künftig als Steuerabzug geltend machen können.

Im Mittelpunkt des Streits steht ein Steuerzahler, der versuchte, rund 220 Euro Rundfunkgebühren für das Jahr 2024 abzusetzen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, woraufhin der Verband einschritt. Falls das Gericht der Klage stattgibt, könnte die Gebühr als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe in der Steuererklärung anerkannt werden.

Die möglichen Ersparnisse hängen vom individuellen Steuersatz ab. Wer 20 Prozent zahlt, könnte etwa 44 Euro pro Jahr sparen. Bei einem Satz von 30 Prozent wären es rund 66 Euro, Spitzenverdiener mit 45 Prozent könnten fast 93 Euro zurückerhalten. Der tatsächliche Vorteil variiert je nach persönlicher Situation.

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Ein erfolgreiches Urteil würde Millionen Haushalten ermöglichen, ihr zu versteuerndes Einkommen um die Rundfunkgebühr zu mindern. Die Entscheidung wird zeigen, ob die Pflichtabgabe wie andere absetzbare Ausgaben behandelt werden kann. Nun bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheidet.

Quelle