15 April 2026, 14:12

Neue DAK-Regeln für Apotheken: Strengere Vorgaben ab Mai 2026

Blauer Hintergrund mit weißer Schrift und einem Logo mit der Aufschrift "19 Millionen Amerikaner sparen geschätzt 400 Dollar pro Jahr bei Arzneimittelkosten".

Neue DAK-Regeln für Apotheken: Strengere Vorgaben ab Mai 2026

Ab dem 1. Mai 2026 gelten für Apotheken strengere Vorgaben bei der Übermittlung von Preisen und Mehrwertsteuerangaben an die DAK Gesundheit. Fehlerhafte Meldungen können dann zu Ablehnungen oder Abrechnungsstreitigkeiten führen. Der Krankenversicherer hat klare Anforderungen für elektronische Kostenvoranschläge und Rechnungen festgelegt.

Bei der automatisierten Abrechnung müssen Apotheken künftig neben dem Preis einen Mehrwertsteuer-Hinweis angeben. Als Standardkennzeichen gelten "1" für den regulären Mehrwertsteuersatz und "2" für den ermäßigten Satz – sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

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Grundsätzlich sind Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) zu übermitteln. Falls Verträge jedoch Bruttopreise (inklusive Mehrwertsteuer) vorsehen, können diese stattdessen angegeben werden. Eine weitere Ausnahme besteht bei Mehrwertsteuerbefreiung – in solchen Fällen entfällt die Angabe des Hinweises.

Zudem müssen Apotheken ihre Übermittlungen korrekt kennzeichnen. Bei Nettopreisen ist entweder "Netto (regulärer MwSt-Satz)" oder "Netto (ermäßigter MwSt-Satz)" anzugeben. Bei Nichteinhaltung der Regeln drohen Verzögerungen bei der Bearbeitung oder abgelehnte Forderungen.

Die neuen Richtlinien treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Die DAK Gesundheit warnt, dass Fehler bei Preis- oder Mehrwertsteuerangaben Konsequenzen nach sich ziehen. Apotheken sollten sicherstellen, dass ihre Abrechnungssysteme mit den aktualisierten Anforderungen übereinstimmen, um Komplikationen zu vermeiden.

Quelle