19 April 2026, 02:06

Psychotherapeuten protestieren in Berlin gegen geplante Honorarkürzungen von 4,5 Prozent

Eine große Gruppe von Menschen mit Masken spaziert auf einer von Bäumen gesäumten Straße in Berlin, einige halten Fahrräder, mit Gebäuden, Ampeln und Schildern im Hintergrund und einem bewölkten Himmel.

Psychotherapeuten protestieren in Berlin gegen geplante Honorarkürzungen von 4,5 Prozent

Rund 1.000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben in Berlin gegen geplante Honorarkürzungen protestiert. Die um 4,5 Prozent reduzierten Sätze sollen am 1. April in Kraft treten. Die Organisatoren des Aktionsbündnisses Psychotherapie fordern eine sofortige Rücknahme der Entscheidung.

Bei der Demonstration hielten Therapeutinnen, Therapeuten sowie Politikerinnen und Politiker Reden, darunter Ricarda Lang von den Grünen und Heidi Reichinnek von der Linken. Die Protestierenden trugen Schilder mit Parolen wie "4,5 % Kürzung = 100 % falsch berechnet" oder "Weniger Psychotherapie heute = höhere Kosten morgen".

Die Honorarkürzungen waren vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen worden, dem Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie unabhängige Expertinnen und Experten angehören. Die KBV hatte sich jedoch bereits gegen die Kürzungen ausgesprochen und angekündigt, rechtlich dagegen vorzugehen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Ministerin Nina Warken (CDU) hat noch bis Mitte Mai Zeit, die Entscheidung zu prüfen und gegebenenfalls zu blockieren. Ohne ein Eingreifen wird die 4,5-prozentige Absenkung der Erstattungssätze wie geplant umgesetzt.

Der Protest zeigt, wie groß der Widerstand unter Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Teilen des politischen Spektrums ist. Sollten die Kürzungen durchgesetzt werden, würden sie die Einnahmen der Therapeutinnen und Therapeuten schmälern und den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen einschränken können. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Gesundheitsministerium und möglichen anhängigen Klagen.

Quelle