Stadträtin in Mexiko hält bedrohten Spinnenaffen – Ermittlungen laufen
Greta WolfStadträtin in Mexiko hält bedrohten Spinnenaffen – Ermittlungen laufen
Ein virales Video hat eine Untersuchung ausgelöst, nachdem eine Stadträtin aus Ocotlán im Bundesstaat Jalisco dabei gefilmt wurde, wie sie einen bedrohten Spinnenaffen hielt. Silvia Iliana Villarruel Gutiérrez, Mitglied der Partei Movimiento Ciudadano (MC), gab zu, die Frau auf den Aufnahmen zu sein, behauptete jedoch, das Tier gehöre nicht ihr. Die Behörden haben inzwischen rechtliche Schritte wegen des Vorfalls eingeleitet.
Die Kontroverse begann, als auf X (ehemals Twitter) ein Clip die Runde machte, der Villarruel zeigt, wie sie einen Geoffroy-Spinnenaffen (Ateles geoffroyi) hält und grob behandelt – eine Art, die nach mexikanischem Recht unter besonderem Schutz steht. Das Video sorgte schnell für Aufsehen und veranlasste die mexikanische Bundesanwaltschaft für Umweltschutz (PROFEPA) zum Einschreiten.
Am 10. Februar besuchten PROFEPA-Inspektoren die städtischen Büros in Ocotlán, um die Herkunft und den rechtlichen Status des Affen zu untersuchen. Die Behörde hat inzwischen Strafanzeige wegen illegalen Besitzes des Tieres erstattet. Nach geltenden Vorschriften dürfen Geoffroy-Spinnenaffen weder für private noch für kommerzielle Zwecke der Wildnis entnommen werden.
Villarruel räumte ein, auf dem Video zu sehen zu sein, bestand jedoch darauf, der Affe gehöre einer anderen Person und sei nur vorübergehend in ihrer Obhut gewesen. Trotz ihrer Aussagen fordert PROFEPA von ihr, Angaben zur Identifizierung der verantwortlichen Person für den illegalen Besitz zu machen. Die Behörde wird die Ermittlungen fortsetzen, um den Sachverhalt aufzuklären und den Schutz des Tieres zu gewährleisten.
Der Fall bleibt weiterhin Gegenstand der Untersuchungen, während die Behörden den rechtmäßigen Besitzer und den juristischen Status des Affen klären. Die Maßnahmen von PROFEPA unterstreichen die strenge Durchsetzung der Artenschutzgesetze in Mexiko. Das Verfahren könnte für diejenigen, die gegen Naturschutzbestimmungen verstoßen haben, mit Strafen enden.






