Streit um Opferentschädigung: Wer erhält finanzielle Unterstützung vom Bund?
Greta WolfStreit um Opferentschädigung: Wer erhält finanzielle Unterstützung vom Bund?
Schweizer Parlamentarier haben die Überarbeitung eines dringlichen Bundesgesetzes zur Opferentschädigung vorangetrieben. Die Rechtskommission des Nationalrats und der Ständerat einigten sich auf zentrale Punkte, darunter die Struktur eines Runden Tisches sowie Bundesmittel für Vergleichslösungen. Uneinigkeit herrscht jedoch weiterhin darüber, wer Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben soll.
Der Ständerat billigte die überarbeitete Fassung des dringlichen Bundesgesetzes. Gleichzeitig schlug die Rechtskommission des Nationalrats vor, den Kreis der anspruchsberechtigten Opfer zu erweitern, um Härtefälle abzudecken. Diese Vorschläge sollen in einem separaten Entwurf zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden.
Die Diskussionen über den Solidaritätsbeitrag dauern an. Eine Minderheit in der Nationalratskommission forderte strengere Regeln und wollte die Zahlungen an die finanzielle Bedürftigkeit der Opfer knüpfen. Eine andere Gruppe plädierte dafür, die Leistungen auf stationäre Patientinnen und Patienten oder bestimmte ambulante Fälle in Notlagen zu beschränken. Hier besteht weiterhin ein Konflikt zwischen dem geltenden Gesetz und den Finanzierungsregeln.
Die Kommission erörterte zudem, ob der Solidaritätsbeitrag für alle stationären Behandlungen oder nur für bestimmte ambulante Fälle in schwierigen Lebenslagen gelten soll. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, die Frage bleibt vorerst ungeklärt.
Das geänderte Gesetz durchläuft nun die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren. Der separate Entwurf zu den Anspruchsvoraussetzungen und der finanziellen Unterstützung wird später beraten. Bevor die endgültige Verabschiedung erfolgen kann, müssen die Parlamentarier noch die Widersprüche zwischen dem Gesetz und den Finanzierungsbestimmungen bereinigen.






