09 June 2026, 02:24

USA ändern Kreditregeln: Einwanderungsstatus darf wieder geprüft werden

Verbraucherschutzbehörde und das Justizministerium ziehen gemeinsame Erklärung zu fairen Kreditgelegenheiten für Nichtbürger zurück

USA ändern Kreditregeln: Einwanderungsstatus darf wieder geprüft werden

Die Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) und das US-Justizministerium haben eine gemeinsame Erklärung zu Einwanderungsstatus und Kreditvergaberichtlinien zurückgezogen. Mit diesem Schritt soll klargestellt werden, wie Kreditgeber den Aufenthalts- oder Staatsbürgerstatus eines Kreditnehmers im Rahmen der geltenden Gesetze bewerten dürfen. Behördenvertreter betonten, dass die Rücknahme im Einklang mit dem ursprünglichen Wortlaut des Equal Credit Opportunity Act (ECOA) stehe.

Die zurückgezogene Erklärung hatte Kreditinstitute zuvor davor gewarnt, ihre Vergabepraxis an den Einwanderungs- oder Staatsbürgerstatus eines Antragstellers zu knüpfen. Allerdings erlauben das ECOA und die zugehörige Verordnung B bereits, dass Kreditgeber relevante Faktoren – darunter auch den rechtmäßigen Aufenthalt – bei der Bonitätsprüfung berücksichtigen.

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Die Leitungen der Behörden erklärten, der Rückzug der Erklärung solle Missverständnisse vermeiden, ob Kreditinstitute den Aufenthaltsstatus unter bestimmten Bedingungen rechtmäßig in ihre Entscheidungen einbeziehen dürfen. Zudem solle korrigiert werden, dass die Stellungnahme fälschlicherweise als Einführung neuer Haftungsrisiken nach 42 U.S.C. § 1981 interpretiert worden sei.

Der kommissarische CFPB-Direktor Russell Vought wies darauf hin, dass die ECOA-Regelungen Kreditgebern seit Langem die Prüfung des rechtmäßigen Aufenthalts eines Kreditnehmers gestatten. Harmeet K. Dhillon, stellvertretende Generalstaatsanwältin in der Abteilung für Bürgerrechte des Justizministeriums, ergänzte, die Entscheidung unterstreiche die etablierten bundesweiten Antidiskriminierungsgesetze.

Die Behörden betonten weiter, dass die Streichung der Erklärung unnötige Belastungen durch neue oder erweiterte Compliance-Maßnahmen von Finanzinstituten verringere. Der Rückzug lässt ECOA und Verordnung B unverändert und bewahrt damit die Möglichkeit der Kreditgeber, den Aufenthaltsstatus in Kreditentscheidungen zu berücksichtigen. Die Behörden hoben hervor, dass der Schritt die Übereinstimmung mit den bestehenden Rechtsrahmen sicherstelle und zusätzliche regulatorische Verwirrung vermeide.

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