08 April 2026, 05:01

Verurteilte Hochstaplerin entwarf Schweizer Giacometti-Briefmarke – doch niemand kennt ihren Auftraggeber

Porträt von Joseph Marx Freicher von Liechtenstein, einem deutschen Komponisten, in einem schwarzen Anzug und weißem Hemd mit ernstem Gesichtsausdruck, der ein Stück Papier mit Text hält.

Verurteilte Hochstaplerin entwarf Schweizer Giacometti-Briefmarke – doch niemand kennt ihren Auftraggeber

Eine Schweizer Freiberuflerin und Kuratorin, die nur unter den Initialen C.G. bekannt ist, wurde wegen Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt – während sie gleichzeitig eine zentrale Rolle bei der Gestaltung einer Sonderbriefmarke für die Schweizerische Post spielte. Der Fall wirft Fragen über ihre Beteiligung an öffentlichen Projekten auf, obwohl sie wegen missbräuchlicher Kreditkartennutzung vorbestraft ist. Sowohl die Verantwortlichen in St. Moritz als auch die Schweizerische Post haben sich inzwischen von ihrer Arbeit distanziert.

C.G., die als freie Autorin und Ausstellungsorganisatorin im Engadin tätig ist, entwarf die Giacometti-Sondermarke für die Schweizerische Post. Das Projekt erregte Aufmerksamkeit, nachdem das hauseigene Magazin Die Lupe ihre anstehende Arbeit vorstellte – doch die verlinkte Website mit weiteren Details war leer. Die Post klärte später auf, dass externe Mitwirkende wie C.G. für Briefmarkenentwürfe keine Vergütung erhalten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Keiner der Beteiligten am Briefmarkenprojekt gab an, sie beauftragt zu haben, und niemand wusste, wer ihre Bezahlung organisiert hatte. Unterdessen bezeichnete Christian Jott Jenny, Präsident des Gemeinderats von St. Moritz, C.G. als eine "weibliche Version von Felix Krull" – ein Verweis auf den fiktiven Hochstapler – lobte aber dennoch ihre Idee für die Briefmarke. Zuvor hatte sie von 2020 bis 2022 in der Kulturkommission der Gemeinde mitgewirkt, zeitweise auch als Vizepräsidentin.

2023 verurteilten das Obergericht des Engadins und später das Schweizer Bundesgericht C.G. wegen betrügerischer Kreditkartennutzung. Sie erhielt eine 24-monatige Haftstrafe, von der sie ein Jahr verbüßen muss, und wurde zudem für fünf Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. Ihre Anwältin wies alle Vorwürfe gegen sie zurück.

Der Fall lässt Fragen zur Kontrolle bei öffentlichen Kulturprojekten offen. C.G. bleibt nach ihrer Entlassung für fünf Jahre von der Einreise in die Schweiz ausgeschlossen. Weder die Schweizerische Post noch die Verantwortlichen in St. Moritz haben weitere Schritte in Bezug auf ihre früheren Beiträge angekündigt.

Lesen Sie auch:

Quelle