01 May 2026, 22:39

Zürcher Gericht erklärt Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten für rechtswidrig

Eine Gruppe von Menschen steht vor einem Gebäude, einige tragen Mützen und Taschen und halten palästinensische Flaggen während einer Demonstration mit Fahrzeugen auf der Straße, Bäumen und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund.

Zürcher Gericht erklärt Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten für rechtswidrig

Ein Zürcher Verwaltungsgericht hat die Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten für rechtswidrig erklärt. Das Urteil verpflichtet den Kanton, dem Mann 9.500 Schweizer Franken als Entschädigung sowie 1.070 Franken für Anwaltskosten zu zahlen. Die Behörden hatten versäumt, ihn während der Haft ordnungsgemäß über seine Rechte zu informieren.

Der Aktivist, der sowohl die jordanische als auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, war im Januar 2025 in die Schweiz gereist, um an einer Veranstaltung im besetzten Post-Gebäude in Zürich-Wipkingen zu sprechen. Noch vor seinem Auftritt hatte Zürichs Sicherheitsdirektor ihn öffentlich als „islamistischen Judenhasser“ bezeichnet – eine Aussage, die der Mann zurückwies.

Die Zürcher Kantonspolizei beantragte beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) ein Einreiseverbot. Obwohl das Fedpol den Antrag zunächst mit der Begründung ablehnte, der Aktivist stelle keine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz dar, erließ es das Verbot später – nachdem der Mann bereits in das Land eingereist war. Die Polizei nahm ihn für zwei Tage in Gewahrsam, bevor sie ihn auf einen bereits gebuchten Flug setzte.

Das Gericht urteilte, die Behörden hätten dem Aktivisten die Anordnung des Fedpol bereits am Tag seiner Festnahme vorlegen müssen. In diesem Fall hätte er sofort freigelassen werden können. Stattdessen versäumten es die Beamten, die Gründe für seine Inhaftierung klar zu erläutern, und verstießen damit gegen verfahrensrechtliche Vorschriften.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Kanton beim Bundesgericht noch Berufung einlegen kann. Der Aktivist erhält 9.500 Franken Entschädigung sowie zusätzlich 1.070 Franken für die Prozesskosten. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf Mängel im Umgang der Polizei mit dem Haftverfahren. Ob es zu weiteren rechtlichen Schritten kommt, hängt nun davon ab, ob der Kanton das Urteil anfechten wird.

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