30 April 2026, 08:06

AfD scheitert mit Wahlanfechtung gegen Landrat Heusler in Spree-Neiße

Papier mit handgeschriebenem Text "Newtown Market Hall, die Wahl, Mr. Williams' Vorschlag für gegen Mehrheit."

AfD scheitert mit Wahlanfechtung gegen Landrat Heusler in Spree-Neiße

Der Kreistag Spree-Neiße hat eine Wahlanfechtung der AfD gegen die jüngste Stichwahl um das Amt des Landrats zurückgewiesen. Die Entscheidung folgt auf Vorwürfe der Partei wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten, nachdem der CDU-Kandidat Martin Heusler die Wahl am 22. März mit 51,5 Prozent der Stimmen für sich entschieden hatte.

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Die AfD hatte das Ergebnis infrage gestellt und auf die deutliche Diskrepanz zwischen Brief- und Präsenzstimmen zugunsten ihrer Kandidatin Christine Beyer hingewiesen. Die Behörden fanden jedoch keine Belege, die ihre Einwände stützen würden. Bei der Stichwahl am 22. März erreichte Heusler 51,5 Prozent der Gesamtstimmen, während Beyer auf 48,5 Prozent kam. Die Auswertung zeigte ein klares Muster: Heusler erhielt 70,6 Prozent der Briefwahlstimmen, Beyer dagegen 54,1 Prozent der Stimmen, die vor Ort abgegeben wurden.

Der AfD-Kreisverband argumentierte, die Differenz deute auf mögliche Unregelmäßigkeiten hin. Zudem behauptete die Partei, eine ungewöhnlich hohe Zahl wahlberechtigter Bürger habe zwar Wahlunterlagen angefordert, letztlich aber nicht abgestimmt. Der Kreiswahlleiter wies diese Bedenken jedoch als unbegründete Vermutungen zurück. Seinen Angaben zufolge müssen Einsprüche durch substanzielle Beweise gestützt werden – was die AfD nicht vorlegen konnte.

Eine Mehrheit der Kreistagsmitglieder stimmte gegen den AfD-Antrag und bestätigte damit Heuslers Sieg. Trotz der Ablehnung bleibt der Partei die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Cottbus Berufung einzulegen. Mit dem Beschluss des Kreistags bleibt Heusler als Landrat im Amt. Die Anfechtung der AfD wurde mangels konkreter Beweise abgewiesen. Sollte die Partei den Rechtsweg weiterverfolgen, kann sie den Fall nun vor ein höheres Gericht bringen.

Quelle