24 March 2026, 18:04

AfD vom Brandenburgischen Zukunftstag 2026 ausgeschlossen – Rechtsextrem-Vorwurf bleibt bestehen

Gruppe von Schülern marschiert in Berlin mit einem bunt bemalten "Students for Future"-Schild gegen Gebäude, Bäume und Himmel.

AfD vom Brandenburgischen Zukunftstag 2026 ausgeschlossen – Rechtsextrem-Vorwurf bleibt bestehen

Das Brandenburgische Bildungsministerium hat der AfD-Landesfraktion die Teilnahme am Zukunftstag 2026 untersagt. Die Entscheidung folgt auf die anhaltende Einstufung der Partei als gesichert rechtsextreme Organisation durch den Landesverfassungsschutz. Die AfD hat nun rechtliche Schritte eingeleitet und wirft dem Land vor, der Ausschluss sei ungerechtfertigt und politisch motiviert.

Streitpunkt ist der Brandenburgische Zukunftstag, eine jährliche Veranstaltung, bei der Schülerinnen und Schüler ab der siebten Klasse durch eintägige Praktika Berufsfelder erkunden. Fast 1.000 Plätze werden jährlich angeboten, wobei sich Anbieter online registrieren, um Teilnehmende aufzunehmen. Die AfD-Fraktion war zwar zeitweise in der Liste der Anbieter für 2026 aufgeführt, wurde später jedoch wieder entfernt.

Grund für den Ausschluss ist die Einstufung des AfD-Landesverbands Brandenburg als "gesichert rechtsextrem" durch den Inlandsgeheimdienst. Diese Bewertung, die erstmals 2025 vorgenommen wurde, bleibt auch 2026 bestehen – nach Bestätigung durch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Mittlerweile gelten ähnliche Einstufungen auch in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen.

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Die AfD-Fraktion behauptet, sich zweimal registriert zu haben, sei aber beide Male von der Plattform gelöscht worden. Vertreter der Partei weisen die Ablehnung als unbegründet zurück und verweisen auf ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, das ihrer Ansicht nach ihre Position stützt. Nun wollen sie gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen und die Aufhebung des Extremismus-Vorwurfs erreichen.

Das Bildungsministerium hält an seinem Beschluss fest und betont, der Ausschluss sei rechtmäßig und durch frühere Gerichtsurteile gedeckt. Die anstehende Klage der AfD wird entscheiden, ob die Partei künftig an Berufsorientierungsveranstaltungen teilnehmen darf. Bis auf Weiteres bleibt die Einstufung bestehen – die Fraktion bleibt damit vom Programm des Zukunftstags 2026 ausgeschlossen.

Quelle