Arbeitgeberbeiträge sinken ab 2028 – doch wer zahlt die Lücke?
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt zu senken. Mit dieser Maßnahme soll die finanzielle Belastung der Unternehmen verringert werden, während gleichzeitig eine Deckungslücke im System geschlossen wird.
Die Senkung der Beiträge führt zu einer Finanzierungslücke von 200 Millionen Euro im FLAF. Um diese zu decken, haben sich die Bundesländer bereit erklärt, ein Drittel des Fehlbetrags zu übernehmen. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) bestätigte, dass damit eine Finanzierungslücke von insgesamt 600 Millionen Euro geschlossen werde, wobei der Länderanteil eine zentrale Rolle spiele.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) erklärte, dass sich sowohl die Länder als auch die Gemeinden an der Finanzierung des Fonds beteiligen würden. In die Vereinbarung fließen zudem Mittel aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität ein – eine Forderung, die zuvor von den Ländern erhoben worden war. Anton Mattle (ÖVP), Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte die Einigung, gab jedoch keine weiteren Details bekannt.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, die Länderanteile an den Steuereinnahmen anzupassen, um die Senkung der Lohnnebenkosten zu finanzieren. Dieser Plan stieß jedoch auf massiven Widerstand der Länder. Die nun gefundene Lösung ist vorläufig: Die finanzielle Beteiligung der Länder ist auf das Jahr 2028 begrenzt. Umfassendere Verhandlungen über die künftige Finanzierung sollen im Rahmen der Neuverhandlung des Finanzausgleichs ab 2029 geführt werden.
Die Einigung sieht vor, die Arbeitgeberbeiträge zum FLAF ab 2028 zu reduzieren und die kurzfristige Finanzierung zu sichern. Die Länder übernehmen einen Teil der Deckungslücke, während weitere Gespräche für eine langfristige Lösung geplant sind. Zudem werden EU-Aufbaumittel in die Regelung einfließen.






