Autor gewinnt Prozess nach Beleidigung eines CDU-Politikers auf Twitter
Lukas FrankeAutor gewinnt Prozess nach Beleidigung eines CDU-Politikers auf Twitter
Ein deutscher Autor hat einen Rechtsstreit gewonnen, nachdem er wegen eines Tweets aus dem Jahr 2020 zu einer Strafe verurteilt worden war, in dem er einen Politiker als „rassistischen Arsch“ bezeichnet hatte. Das Verfahren stützte sich auf Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigungen gegen Amtsträger unter Strafe stellt. Trotz des Sieges warnt der Autor, dass solche Gesetze dazu führen könnten, dass sich normale Bürger aus Angst einschüchtern lassen – vor allem, wenn ihnen juristisches Wissen fehlt.
Der Strafbefehl, der vor vier Jahren erlassen wurde, sah die Zahlung von 90 Tagessätzen vor. Er wurde ohne Gerichtsverfahren verhängt – ein in Deutschland gängiges Vorgehen, wenn innerhalb von zwei Wochen kein Widerspruch eingelegt wird.
Der Streit begann, als der Autor den CDU-Politiker Philipp Amthor in einem Tweet als „rassistischen Arsch“ bezeichnete, nachdem dieser umstrittene Äußerungen über Geflüchtete gemacht hatte, die das deutsche Sozialsystem ausnutzten würden. Ein Jahr zuvor hatte der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet, doch dieses Verfahren wurde später eingestellt.
Der Staat leitete aufgrund des Amthor-Tweets Ermittlungen nach Paragraf 188 ein, einem Gesetz, das Amtsträger vor Beleidigungen schützen soll. Anders als bei typischen Strafverfahren wurde hier kein formeller Antrag von Amthor gestellt. Der Autor, der selbst einmal als Kommunalbeamter tätig war, argumentierte, dass das Gesetz Hass auf Politiker nicht verringere, sondern im Gegenteil noch mehr Verärgerung schüre.
Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat Paragraf 188 bereits kritisiert, da er das Potenzial habe, die freie Meinungsäußerung einzuschränken. Der Autor teilte diese Bedenken und wies darauf hin, dass Strafbefehle oft unwidersprochen blieben, weil viele Menschen ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht kennten. Wird innerhalb der zweiwöchigen Frist kein Widerspruch eingelegt, werden Verurteilungen automatisch rechtskräftig.
Nach einem langen Rechtsweg entschied das Gericht zugunsten des Autors. Dennoch bleibt er besorgt über die weiteren Auswirkungen – insbesondere für diejenigen, die sich keinen Anwalt leisten können oder ihre Optionen nicht kennen.
Der Autor fordert die Abschaffung von Paragraf 188, da das Gesetz seiner Meinung nach mehr Schaden als Nutzen anrichtet. Es fördere Feindseligkeit gegenüber Politikern, statt sie zu schützen. Der Fall zeigt, wie Strafbefehle ohne richterliche Prüfung unverhältnismäßig hart vor allem diejenigen treffen können, die über kein juristisches Fachwissen verfügen. Die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen nach dem Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz öffentlicher Persönlichkeiten in Deutschland auf.
