Baden-Württemberg stoppt ganztägige Apotheken-Schließungen am 23. März 2025
Amelie WeberBaden-Württemberg stoppt ganztägige Apotheken-Schließungen am 23. März 2025
Apotheken in Baden-Württemberg dürfen am 23. März 2025 nicht mehr ganztägig schließen – Sozialministerium greift ein
Nach einem Eingreifen des Sozialministeriums Baden-Württemberg werden Apotheken im Land am 23. März 2025 nicht mehr komplett schließen. Die geplante bundesweite Protestaktion, die einen ganztägigen Streik vorsah, wurde von den Behörden für rechtswidrig erklärt. Zwar hatte der ursprüngliche Aufruf alle Apotheken zum Schließen aufgefordert – mit Ausnahme von Notdiensten –, doch die Reaktion der Inhaber war von Anfang an uneinheitlich.
Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hatte die Apotheken zunächst aufgefordert, sich vollständig am Protest zu beteiligen und zu schließen. Die Landesapothekerkammer zog diese Forderung jedoch zurück, nachdem das Ministerium die Schließungen für unzulässig erklärt hatte. Stattdessen erließen die Behörden eine Allgemeinverfügung, die Apotheken erlaubt, an einem Tag pro Woche für drei Stunden zu öffnen – eine Regelung, die auch auf den 23. März angewendet werden könnte.
Apothekenleiter können nun wählen, ob sie für eine kurze Zeit öffnen, bevor sie für den Rest des Tages schließen. Wer sich dennoch für eine komplette Schließung entscheidet, muss persönlich für die Konsequenzen geradestehen. Der Verband schlägt stattdessen alternative Protestformen vor, etwa das Tragen von Warnwesten, das Abdunkeln der Beleuchtung oder Gespräche mit Kunden über die Missstände.
Eine genaue Zahl der geplanten Schließungen wurde nie bestätigt. Berichten zufolge fiel die anfängliche Resonanz der Apotheken verhalten aus, zudem gab es vonseiten der Landesapothekerkammer keine klaren Vorgaben zu Alternativen.
Der Protest findet nun unter strengeren Auflagen statt. Eine Beteiligung ist zwar in eingeschränktem Maße möglich, doch ganztägige Schließungen sind nicht mehr erlaubt. Die Entscheidung des Ministeriums stellt sicher, dass die Versorgung der Bevölkerung gewahrt bleibt, während gleichzeitig eine Form des Protests ermöglicht wird.