Blue Shield of California muss 300.000 Dollar Strafe für verweigerte Neugeborenenversorgung zahlen
Lukas FrankeBlue Shield of California muss 300.000 Dollar Strafe für verweigerte Neugeborenenversorgung zahlen
Kalifornische Aufsichtsbehörden haben gegen die Krankenversicherung Blue Shield of California eine Strafe in Höhe von 300.000 US-Dollar verhängt, weil sie zu Unrecht die Kostenübernahme für Neugeborenenversorgung verweigert hatte. Der Versicherer lehnte es in zwei Fällen ab, Kinder aus den Jahren 2021 und 2022 über die Policen ihrer Eltern abzudecken. Das Department of Managed Health Care (DMHC) betonte, dass frischgebackene Eltern nicht zusätzlich unter der Sorge leiden sollten, dass notwendige Leistungen verweigert werden.
In einem Fall verweigerte Blue Shield of California die Kostenerstattung für ein im November 2021 geborenes Kind – begründet mit einer falschen Zuordnung zur Ärztegruppe. In einem weiteren Fall lehnte der Versicherer die Übernahme der Kosten für ein 2022 geborenes Kind ab, mit der Behauptung, die Police sei noch nicht in Kraft getreten.
Nach kalifornischem Recht müssen Krankenversicherungen die Versorgung von Neugeborenen über die Elternpolicen abdecken. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass Beschwerden oder Widersprüche von Mitgliedern innerhalb von 30 Tagen bearbeitet werden müssen. Blue Shield versäumte es jedoch, wiederkehrende Beschwerden zu diesen Ablehnungen angemessen zu klären.
Erst nach der Identifizierung der Probleme durch die Behörden griff das DMHC ein. Blue Shield akzeptierte die getroffenen Regelungen und ergreift nun Korrekturmaßnahmen, um die Mängel zu beheben. Das Unternehmen erklärte, es wolle sicherstellen, dass Mitglieder künftig zeitnah und korrekt abgerechnet werden, und kündigte eine Stärkung der internen Systeme an.
Die Strafe von 300.000 US-Dollar wurde wegen der Verstöße verhängt. Blue Shield of California hat sich inzwischen verpflichtet, seine Abläufe zu verbessern, um die Einhaltung der staatlichen Vorschriften zur Neugeborenenversorgung und zur Bearbeitung von Mitgliederbeschwerden zu gewährleisten.






