Bundesgericht kippt Urteil: Volksbühne Köln im Lärmstreit mit Anwohner vor neuer Runde
Amelie WeberNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Bundesgericht kippt Urteil: Volksbühne Köln im Lärmstreit mit Anwohner vor neuer Runde
Ein langjähriger Streit zwischen dem Kölner Freien Theater Volksbühne und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Der Fall, der sich um eine Baugenehmigung für den Umbau eines Teils einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung dreht, wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen.
Der Konflikt begann, als der Anwohner beantragte, Räumlichkeiten neben der Volksbühne in eine Wohnung umzuwandeln. Im Juni 2024 hatte das Münsteraner Gericht den Antrag zunächst abgelehnt und damit die Position des Theatervereins gestützt. Die Richter argumentierten, dass der Lärm durch die Theateraufführungen die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten und die Wohnung nach örtlichen Vorschriften unbewohnbar machen würde.
Der Anwohner legte Berufung ein, und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun das Urteil aus Münster aufgehoben. Das Leipziger Gericht kam zu dem Schluss, dass sich die vorherige Entscheidung zu stark auf Verstöße gegen Lärmrichtwerte stützte, ohne andere relevante Aspekte ausreichend zu prüfen. Daher muss der Fall neu bewertet werden.
Bisher gibt es keine Hinweise darauf, wie sich der 2025 genehmigte Umbau der ehemaligen Druckerei bisher auf das Verhältnis zwischen dem Theater und den Anwohnern ausgewirkt hat.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster wird den Streit nun erneut prüfen. Seine Entscheidung wird darüber entscheiden, ob der Wohnungsumbau fortgesetzt werden kann oder ob die Lärmbelastung durch den Spielbetrieb der Volksbühne weiterhin ein rechtliches Hindernis darstellt. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzfall für ähnliche Konflikte zwischen Kultureinrichtungen und Wohnraumentwicklung sein.






