Cannabis als Medikament: Diese Regeln gelten für Patienten auf Reisen im März 2026
Amelie KrügerCannabis als Medikament: Diese Regeln gelten für Patienten auf Reisen im März 2026
Die erste große Frühlingsreisesaison im März 2026 hat die Herausforderungen für Patienten, die mit medizinischem Cannabis über Grenzen reisen, deutlich gemacht. Deutsche Gesundheitsbehörden gaben am 23. März dringende Hinweise heraus, um Reisenden rechtliche Komplikationen zu ersparen. Die Vorschriften unterscheiden sich dabei erheblich – insbesondere beim Verlassen des Schengen-Raums.
Nach dem deutschen Cannabisgesetz (CanG) dürfen Patienten innerhalb der Schengen-Zone einen Vorrat für 30 Tage mitführen, sofern das Medikament in der Originalverpackung der Apotheke bleibt und im Handgepäck transportiert wird. Zudem ist ein nach Artikel 75 zertifiziertes Attest der örtlichen Gesundheitsbehörde erforderlich. Dieses Dokument muss präzise Angaben enthalten: Dosierung, Menge, Reisedaten sowie die persönlichen Daten des Patienten.
Reisen außerhalb des Schengen-Raums bergen größere Unsicherheiten. Die Behörden raten, sich frühzeitig – idealerweise acht bis zehn Wochen vor Abreise – an die diplomatische Vertretung des Ziellandes zu wenden. Für eine allgemeine Orientierung bietet der Artikel "Medizinisches Cannabis weltweit: Welche Regeln gelten im Ausland?" eine länderspezifische Übersicht der Bestimmungen.
Patienten müssen ihre Reisen mit medizinischem Cannabis nun sorgfältig vorbereiten. Innerhalb des Schengen-Raums sorgen korrekte Unterlagen und Verpackung für Rechtssicherheit. Darüber hinaus bleibt eine frühzeitige Absprache mit Botschaften unerlässlich, um rechtliche Risiken auf Reisen zu vermeiden.






