Ex-Polizist aus Narva gewinnt Teilprozess um umstrittene Impfpflicht-Entlassung
Amelie KrügerEx-Polizist aus Narva gewinnt Teilprozess um umstrittene Impfpflicht-Entlassung
Ein ehemaliger hochrangiger Polizeibeamter aus Narva hat in seinem Rechtsstreit um seine Entlassung einen Teilerfolg erzielt. Alexander Urb, einst Leiter des Streifendienstes der Stadt, war Ende 2021 wegen seiner Weigerung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, entlassen worden. Das Staatsgericht urteilte, dass Urbs Entlassung aufgrund von Verfahrensfehlern rechtswidrig war. Das Gericht stellte fest, dass ihm nicht ausreichend Zeit eingeräumt worden war, um einen Arzt zu konsultieren, Alternativen zu prüfen oder eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Zwar bestätigte das Urteil die Rechtmäßigkeit der Impfpflicht und das Recht der Polizei- und Grenzschutzbehörde, Impfungen auf Basis von Risikobewertungen vorzuschreiben. Dennoch kritisierte es die Art und Weise, wie Urbs Fall behandelt worden war.
Als Konsequenz wurde seine Entschädigung von ursprünglich 18 Monatsgehältern auf lediglich drei Monatslöhne reduziert. Zudem muss die Behörde die Hälfte seiner Prozesskosten in Höhe von 3.176,24 Euro übernehmen. Auch ein Teil seiner Gerichtskosten wird von der Behörde getragen. Die Entscheidung bedeutet, dass Urb nur eine begrenzte finanzielle Wiedergutmachung erhält. Das Urteil unterstreicht, dass Impfvorschriften zwar Bestand haben können, bei Entlassungen jedoch faire Verfahren eingehalten werden müssen.






