Frau entgeht Tierquälerei-Prozess in Mexiko – unter strengen Auflagen
Eine Frau aus León im Bundesstaat Guanajuato ist nach einer Anklage wegen Tierquälerei unter Auflagen von einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens profitiert. Ihr wurde vorgeworfen, eine Katze in einen zugeschnürten Sack gesteckt und auf der Straße ausgesetzt zu haben. Der Fall wurde am 12. Juni 2026 vor Gericht verhandelt, wobei der Richter die Aussetzung des Verfahrens unter bestimmten Bedingungen bewilligte.
Die offizielle Anklage wegen Tierquälerei war bereits am 16. April 2026 erhoben worden. Laut Berichten hatte die Frau die Katze in einen Sack gesperrt und auf der Straße zurückgelassen, wo Tierschützer das Tier später retteten. Die Bürgerinitiative Gaticos de León A.C. überwacht nun, ob die Angeklagte die gerichtlichen Auflagen einhält.
Nach dem mexikanischen Nationalen Strafprozesskodex kann das Verfahren ohne Hauptverhandlung eingestellt werden, sofern die Frau die Bedingungen erfüllt. Dazu gehören die Übernahme der Tierarztkosten für die Katze sowie gemeinnützige Arbeit im Bereich Tierschutz. Gaticos de León betont, dass der Fall weiterhin den rechtlichen Verfahren und Bestimmungen unterliegt; weitere Details wurden nicht öffentlich gemacht.
Die Organisation bekräftigte ihr Engagement für den Tierschutz und die Bekämpfung von Misshandlung. Sollte die Frau die Auflagen nicht erfüllen, könnte die Verfahrenseinstellung aufgehoben und das Strafverfahren wiederaufgenommen werden. Das weitere Vorgehen hängt davon ab, ob sie den vom Gericht festgelegten Wiedergutmachungsplan einhält.






