Gericht gibt AfD-Abgeordneten Recht im Streit mit der Linken um angebliche Verspottung
Amelie WeberGericht gibt AfD-Abgeordneten Recht im Streit mit der Linken um angebliche Verspottung
Ein deutsches Gericht hat in einem Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linken wegen angeblicher Verspottung während einer Parlamentssitzung zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linken, Teile einer Pressemitteilung zu wiederholen, in der AfD-Politikern vorgeworfen worden war, die Parkinson-Symptome eines Kollegen nachgeahmt zu haben.
Die Entscheidung folgt auf einen langwierigen Rechtsstreit, der auf eine Sitzung des Landtages im April 2025 zurückgeht, bei der die Spannungen zwischen den beiden Parteien eskalierten. Der Konflikt begann, als der Linke-Abgeordnete Dirk Bruhn zwei AfD-Politikern vorwarf, seine Parkinson-Symptome imitiert zu haben. Die Linke verstärkte den Vorwurf später in einer Pressemitteilung. Daraufhin reichten 13 AfD-Abgeordnete Klage ein mit der Begründung, ihre Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden.
Ein Gericht erster Instanz hatte zunächst den Großteil der Klagen abgewiesen – mit Ausnahme des Vorwurfs, die AfD-Politiker seien „politische und menschliche Arschlöcher“, was nicht wiederholt werden dürfe. Das Oberlandesgericht Rostock ging jedoch weiter und stellte fest, dass die Linke keine Beweise für ihre Anschuldigungen vorlegen konnte. Die Richter verwiesen darauf, dass keine anderen Abgeordneten eine Verspottung beobachtet hätten, was Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Vorwürfe aufkommen ließ.
Das Gericht räumte ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, zog jedoch eine klare Grenze bei persönlichen Beleidigungen. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und erklärte, die Linke habe haltlose Vorwürfe erhoben. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linken vor, „falsche Anschuldigungen“ aus politischen Motiven in die Welt gesetzt zu haben.
Die einstweilige Verfügung verbietet den beiden Kreisverbänden der Linken nun, die umstrittenen Passagen der Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Grenzen politischer Rhetorik – selbst in hitzigen Parlamentsdebatten. Es setzt einen klaren Maßstab dafür, was in der politischen Auseinandersetzung als zulässige Kritik gilt.
Die Linke muss sich nun an das Verbot halten, während die AfD-Abgeordneten rechtliche Anerkennung dafür erhalten haben, dass ihre Rechte widerrechtlich verletzt wurden. Der Fall zeigt die Konsequenzen, die unbelegte persönliche Angriffe im öffentlichen Amt nach sich ziehen können.






