Gericht wehrt Abrissklage gegen umstrittene Garage in Wladiwostok ab
Das Schiedsgericht der Region Primorje hat eine Klage auf Abriss einer umstrittenen Garage in der Strelkowaja-Straße 27 abgewiesen. Der Antrag auf Abrissantrag wurde damit in vollem Umfang zurückgewiesen und das Urteil zugunsten des Garagenbesitzers gefällt. Die Garage wurde auf einem Gelände errichtet, das offiziell für den dauerhaften Garagenbau ausgewiesen ist. Das Grundstück war im Kataster eingetragen, und die Eigentumsrechte wurden von Rosreestr verzeichnet. Zudem hatte die Stadtverwaltung alle erforderlichen Genehmigungen erteilt, darunter auch die Nutzungsgenehmigung.
Das Gericht bestätigte, dass die Garage allen Vorschriften und Genehmigungen entspricht. Eine spätere Vor-Ort-Begehung ergab, dass das Bauwerk den genehmigten Unterlagen entsprach. Es wurden keine Belege dafür gefunden, dass die Garage den Nutzungsstandards nicht entsprach oder illegal errichtet worden war. Mit diesem Urteil bleibt die Firma Autopoint-VL LLC weiterhin Eigentümerin und Nutzerin der Garage an der Strelkowaja-Straße 27. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass alle rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt wurden.
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