Henkel spaltet Konzern in zwei eigenständige Tochtergesellschaften auf
Lukas FrankeHenkel spaltet Konzern in zwei eigenständige Tochtergesellschaften auf
Henkel hat die Pläne zur Aufspaltung des Konzerns in zwei eigenständige Tochtergesellschaften finalisiert. Dabei werden die Sparten Consumer Brands und Klebstofftechnologien voneinander getrennt. Die Aktionäre stimmten dem Vorhaben auf der Hauptversammlung am 27. April 2026 zu.
Im Rahmen der Abspaltung werden Henkel Consumer Brands und Henkel Adhesive Technologies zu eigenständigen Unternehmen. Beide Einheiten agieren vorerst auf Basis von Übergangs-Leasingvereinbarungen, die einen reibungslosen Übergang während der Umstrukturierung gewährleisten sollen.
Rechtlich begleitet wurde die Transaktion von der Kanzlei Hengeler Mueller. Die Sozietät beriet Henkel in allen zentralen Fragen – von Gesellschafts- und Arbeitsrecht über gewerblichen Rechtsschutz bis hin zu öffentlichem Recht. Ihre Expertise deckte sämtliche Aspekte des Deals ab.
Der Beschluss folgt einer formellen Abspaltungsvereinbarung zwischen Henkel und seinen Tochtergesellschaften. Darin sind die Bedingungen für die Ausgliederung der beiden Divisionen in separate Rechtseinheiten festgelegt. Mit der Zustimmung der Aktionäre kann die Neuordnung nun umgesetzt werden. Die neuen Tochtergesellschaften werden künftig unter eigener Führung und mit eigenständigen Governance-Strukturen operieren. Ziel der Trennung ist es, die Abläufe zu straffen und die strategische Ausrichtung auf die jeweiligen Kerngeschäfte zu schärfen.






