Jüdischer Student klagt gegen FU Berlin wegen mangelnden Schutzes vor Antisemitismus

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Ein Schwarz-Weiß-Bild von protestierenden Menschen, die Plakate halten, mit einem Einkaufszentrum im Hintergrund.

Prozess gegen Universität - Verhandlung wird fortgesetzt - Jüdischer Student klagt gegen FU Berlin wegen mangelnden Schutzes vor Antisemitismus

Der Rechtsstreit eines jüdischen Studenten gegen die Freie Universität Berlin wegen des Vorwurfs antisemitischer Diskriminierung wird im kommenden Jahr vor Gericht weiterverhandelt. Lahav Shapira, der im Februar 2024 auf dem Campus angegriffen wurde, wirft der Universität vor, ihn nicht ausreichend geschützt zu haben. Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun weitere Verhandlungstermine auf den 26. Februar 2026 angesetzt, um zu prüfen, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichen.

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Angriff Anfang 2024, bei dem Shapira von einem anderen Studenten verletzt wurde. Das Amtsgericht Tiergarten stufte die Tat später als antisemitisch motiviert ein und verurteilte den Angreifer zu drei Jahren Haft. Shapiras Klage geht jedoch über den Vorfall selbst hinaus: Er behauptet, die Universität habe gegen das Berliner Hochschulgesetz verstoßen, indem sie Diskriminierung auf dem Campus nicht verhindert habe.

Die Freie Universität Berlin weist die Vorwürfe zurück. Vertreter verweisen auf ihre Antidiskriminierungsrichtlinie und eine eigens eingerichtete Stelle für Diversität als Beleg für präventive Maßnahmen. Dennoch hat das Verwaltungsgericht eine eingehendere Prüfung gefordert, insbesondere dazu, wie das Campusumfeld Shapiras Studium beeinträchtigt hat. Nach einer ersten Anhörung entschied das Gericht, das Verfahren fortzusetzen, um weitere Details zu den Schutzmaßnahmen der Universität zu erhalten. Die anstehende Sitzung im Februar 2026 wird sich darauf konzentrieren, ob diese Bemühungen den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob die Freie Universität Berlin ihre Antidiskriminierungsmaßnahmen verstärken muss. Shapiras Fall unterstreicht die anhaltenden Sorgen über Antisemitismus im akademischen Umfeld. Ein Urteil wird nach der Februar-Verhandlung erwartet.