Kanada verlängert Frist für Quellensteuer nach Verordnung 105 bis 2027
Amelie KrügerKanada verlängert Frist für Quellensteuer nach Verordnung 105 bis 2027
Die kanadische Steuerbehörde (Canada Revenue Agency, CRA) hat ihre verwaltungstechnische Erleichterungsregelung für die Verordnung 105 verlängert. Steuerpflichtige erhalten damit mehr Zeit, um den Quellensteuerpflichten gemäß dieser Regelung nachzukommen.
Die CRA hatte die Erleichterung erstmals eingeführt, nachdem sie ihre Haltung zu Verordnung 105 überarbeitet hatte. Diese ursprüngliche Entscheidung bot betroffenen Steuerpflichtigen vorläufig mehr Flexibilität.
Die Behörde hat die Frist für diese Erleichterung nun bis zum 31. März 2027 verlängert. Steuerpflichtige sind daher bis zu diesem Datum nicht verpflichtet, die Quellensteuer nach Verordnung 105 abzuführen. Die Verlängerung gibt Unternehmen und Privatpersonen zusätzliche Zeit, sich an die aktualisierten Anforderungen anzupassen. Der Stichtag für die Abführung der Quellensteuer gemäß Verordnung 105 bleibt der 31. März 2027.
