Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen existenzgefährdender Reformpläne
Amelie WeberKomponist Ruzicka verklagt GEMA wegen existenzgefährdender Reformpläne
Der Komponist Peter Ruzicka hat rechtliche Schritte gegen die GEMA eingeleitet, da er eine geplante Reform als existenzbedrohend für Musiker ansieht. Im Mittelpunkt des Streits steht eine Abstimmung auf der Generalversammlung der Organisation im Mai 2026. Ruzicka wirft der GEMA vor, die Änderungen verstießen gegen Antidiskriminierungsgesetze und gefährdeten die Zukunft der ernsten Musik.
Ruzicka hat beim deutschen Bundeskartellamt offizielle Beschwerde eingereicht. Seine Klage stützt sich auf Daten des Deutschen Komponistenverbandes sowie auf interne Zahlen der GEMA selbst. Prognosen zufolge könnten die Reformen die durchschnittlichen Jahreseinnahmen der Komponisten aus Tantiemen um bis zu 70 Prozent kürzen.
Der Komponist warnt, dass solche drastischen Kürzungen vielen aufstrebenden Künstlern das Stimmrecht in der Generalversammlung entziehen würden. Er bezeichnet die Reform als irreparabel und unbegründet, ohne nachvollziehbare Begründung. Sein juristisches Vorgehen umfasst die Forderung nach einem sofortigen Missbrauchsverfahren sowie einstweiligen Maßnahmen, um die Abstimmung zu stoppen.
Die Versammlung, die vom 6. bis 7. Mai 2026 stattfinden soll, wird über den umstrittenen Vorschlag entscheiden. Ruzicka betont, die Änderungen würden die Existenzgrundlage von Komponisten untergraben und die Förderung ernster Musik in der gesamten Branche aushöhlen.
Die Beschwerde liegt nun beim Bundeskartellamt, das prüfen wird, ob die GEMA-Reform gegen Wettbewerbs- oder Antidiskriminierungsregeln verstößt. Sollte Ruzickas Klage Erfolg haben, könnte die Abstimmung ausgesetzt und die geplanten Tantiemenkürzungen überprüft werden. Das Ergebnis könnte die finanzielle Zukunft der Komponisten prägen, die auf die Auszahlungen der GEMA angewiesen sind.






