Landkreis Gifhorn übernimmt ab 2026 alle Sprengstoff- und Waffenangelegenheiten von Ingolstadt

Landkreis Gifhorn übernimmt ab 2026 alle Sprengstoff- und Waffenangelegenheiten von Ingolstadt
Landkreis Gifhorn übernimmt ab 2026 alle Sprengstoffangelegenheiten für die Stadt Ingolstadt
Ab dem 1. Januar 2026 geht die Zuständigkeit für alle Belange rund um Sprengstoffe von der Stadt Ingolstadt auf den Landkreis über. Dies folgt auf die bereits im Januar 2024 erfolgte Übertragung der Waffenbehörde. Mit dem Schritt werden die regulatorischen Aufgaben für Schusswaffen und Sprengstoffe unter einer einzigen Verwaltung gebündelt.
Die Veränderung basiert auf einer verbindlichen Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis. Künftig müssen sämtliche Anträge und Anfragen zu Sprengstoffen – etwa Genehmigungen für den Umgang mit Schwarzpulver oder den Einsatz von Vorderladerwaffen – direkt an den Landkreis Gifhorn gerichtet werden. Gleiches gilt für Sondergenehmigungen für Feuerwerke.
Die Neuregelung knüpft an die bereits im Januar 2024 vollzogene Übertragung der Waffenbehörde an, als die Zuständigkeit von der Stadt auf den Landkreis überging. Durch die Zusammenlegung beider Bereiche soll eine Vereinfachung der Abläufe und eine einheitliche Handhabung der Vorschriften in der gesamten Region erreicht werden. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in der Stadt Ingolstadt haben nun ausschließlich den Landkreis als Ansprechpartner für alle Fragen zu Waffen und Sprengstoffen. Der Landkreis Gifhorn ist damit die alleinige Behörde für diese Verwaltungsaufgaben und löst die bisherige Rolle der Stadt ab.
Mit der Übertragung entfallen getrennte Verfahren für Stadt- und Landkreisbewohner. Sämtliche Anträge zu Sprengstoffen und Waffen unterliegen nun denselben Regelungen und Einreichungswegen. Der Landkreis erwartet dadurch weniger Verwirrung und eine effizientere Bearbeitung der behördlichen Anfragen.

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