23 April 2026, 00:12

Neue Friedhofssatzung: Mehr Gestaltungsfreiheit, höhere Gebühren und Gedenkort für "Engelskinder"

Friedhof mit Blumen und Kerzen geschmückten Gräbern, umgeben von Gras, trockenen Blättern, Pflanzen, Bäumen und einem Zaun, mit Fahrzeugen, Gebäuden und Himmel im Hintergrund.

Neue Friedhofssatzung: Mehr Gestaltungsfreiheit, höhere Gebühren und Gedenkort für "Engelskinder"

Überarbeitete Friedhofssatzung steht am 29. April 2026 zur Abstimmung im Stadtrat

Die geplanten Änderungen der Friedhofssatzung sollen Gebühren anpassen, neue Bestattungsmöglichkeiten einführen und die finanzielle Nachhaltigkeit der kommunalen Friedhöfe verbessern.

Zu den Neuerungen zählen höhere Kosten für bestimmte Dienstleistungen, erweiterte Nutzungsregeln für Grabstätten sowie ein neuer Gedenkort für Familien, die ein Kind verloren haben. Künftig dürfen Urnenwahlgräber auf Rasenflächen doppelt belegt werden. Zudem sind individualisierte Grabsteine erlaubt, was Angehörigen mehr Gestaltungsfreiheit bei der Grabgestaltung bietet. Ein eigener Bereich für "Engelskinder" – ein gemeinsamer Gedenkort für verstorbene Säuglinge – wird kostenfrei eingerichtet.

Die Gebührenanpassungen sollen die tatsächlichen Kosten stärker abdecken. Die Kostendeckungsrate für die Nutzung der Trauerhalle steigt von 40 auf 60 Prozent. Gleichzeitig sinken einige Nutzungsentgelte für Einrichtungen aufgrund überarbeiteter Berechnungsmethoden. Die Preise für Grabstellen werden zwar erhöht, die Stadt wird jedoch weiterhin einen Teil der Kosten tragen und nicht die vollen Ausgaben auf die Nutzer umlegen.

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Durch die Änderungen rechnet die Verwaltung mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 54.500 Euro. Ziel sei ein transparenteres und nachhaltigeres Finanzierungsmodell für die Unterhaltung und Verwaltung der Friedhöfe, heißt es seitens der Verantwortlichen.

Die Anpassungen berücksichtigen zudem die Inflation und sollen einen Ausgleich zwischen Kostendeckung und der weiteren Unterstützung trauernder Familien schaffen.

Falls der Stadtrat am 29. April zustimmt, tritt die neue Satzung unmittelbar in Kraft. Angehörige erhalten dann erweiterte Möglichkeiten für Bestattungen und Gedenkstätten, während die Stadt eine stabilere Finanzierung der Friedhofbetriebe anstrebt. Die Subventionen werden zwar nicht vollständig gestrichen, doch die Belastung für den kommunalen Haushalt soll verringert werden.

Quelle