Neuer Stornierungsbutton: So einfach wird Vertragskündigung ab Juni
Ab dem 19. Juni ändert sich für Verbraucher in Deutschland die Stornierung von Verträgen im Internet: Händler und Dienstleister müssen dann einen gut sichtbar platzierten „Stornierungsbutton“ auf ihren Websites anbieten. Dies gilt für alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen.
Der Button muss leicht auffindbar und deutlich beschriftet sein – etwa mit „Vertrag kündigen“. Um ihn zu nutzen, müssen Verbraucher nur grundlegende Angaben wie Namen, Bestellnummer und E-Mail-Adresse angeben. Der Vorgang darf nicht komplizierter sein als der Abschluss des ursprünglichen Vertrags.
Nach Betätigung des Buttons müssen Nutzer umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form erhalten, beispielsweise per E-Mail. Die neue Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Jedes Land muss sie zunächst in nationales Recht überführen, bevor der Button verbindlich wird.
Der Button verändert nicht die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen für Verträge oder Waren. Fehlt der Button auf einer Website, kann sich die Widerrufsfrist sogar auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Ziel der Neuerung ist es, Kündigungen für Verbraucher zu vereinfachen. Bisher gilt die Regelung nur in Deutschland, doch andere EU-Länder könnten nachziehen. Das bestehende Widerrufsrecht bleibt davon unberührt.






