13 March 2026, 20:15

Niedersachsen vereinheitlicht Praxisbedarf: Neue Regeln ab Juli 2024

Ein Arzt in lila Handschuhen spritzt einem Mann mit einer Spritze ein Vakzin in den Mund.

Niedersachsen vereinheitlicht Praxisbedarf: Neue Regeln ab Juli 2024

Einheitliche Vereinbarung für Praxisbedarf in Niedersachsen unterzeichnet

In Niedersachsen ist eine neue, einheitliche Rahmenvereinbarung für die Versorgung mit Praxisbedarf unterzeichnet worden. Die Einigung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen ersetzt das bisherige Flickwerk aus Altverträgen durch ein standardisiertes, verbindliches Regelwerk. Es tritt am 1. Juli in Kraft und soll die Effizienz und Verlässlichkeit bei der Bereitstellung essenzieller medizinischer Produkte verbessern.

Bisher basierte das System auf zersplitterten Einzelregelungen, die der LAV im vergangenen Sommer gekündigt hatte. Die alten Verträge wären ohnehin bis zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen und hatten monatelange Verhandlungen nach sich gezogen. Herausgekommen ist ein modernisierter Vertrag, der alle Apotheken erfasst, die Vertragsärzte in der Region beliefern.

Nach den neuen Bedingungen erhalten Apotheken, die Impfstoffe an Arztpraxen liefern, zunächst 80 Cent pro Dosis. Sobald bestimmte Vertragsziele erreicht sind, steigt die Vergütung auf einen Euro – eine Verdopplung gegenüber den bisherigen 40 Cent. Zudem führt die Vereinbarung erstmals Prioritätsregeln für die Abgabe gebrauchsfertiger Arzneimittel im Praxisbedarf ein.

Eine Friedenspflicht wurde verlängert, um bis zum Inkrafttreten des neuen Rahmens eine unterbrechungsfreie Versorgung zu gewährleisten. Im Fokus steht weiterhin eine kostengünstige, aber hochwertige Bereitstellung – trotz wirtschaftlicher Herausforderungen. Zum Praxisbedarf zählen Medikamente, Impfstoffe und Verbandsmaterialien, die für mehrere Patienten oder Notfälle vorgehalten werden.

Die Vereinbarung standardisiert die Belieferung niedersächsischer Apotheken mit essenziellen medizinischen Produkten. Sie ersetzt veraltete Mehrjahresverträge durch klarere Konditionen und eine bessere Vergütung für Impfstofflieferungen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli; alle beteiligten Apotheken sind an die neuen Regeln gebunden.

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