Prozess um Lohnbetrug und Corona-Hilfsgelder beginnt in Freiburg
Am 30. März muss sich ein 49-jähriger Mann vor dem Landgericht Freiburg verantworten
Die Anklage bezieht sich auf einen Vorfall aus dem Jahr 2016, bei dem 21 bulgarische Bauarbeiter auf einer Baustelle im Süden Freiburgs ohne ordnungsgemäße Sozialversicherungsanmeldung beschäftigt wurden. Der Angeklagte soll Löhne vorenthalten und Sozialabgaben in Höhe von rund 188.000 Euro nicht abgeführt haben.
Hinzu kommt der Vorwurf, im Frühjahr 2020 durch falsche Angaben etwa 60.000 Euro an staatlichen Corona-Hilfsgeldern erschlichen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, wissentlich unrichtige Informationen eingereicht zu haben, um die Notfallhilfen zu erhalten.
Zwischen März 2020 und November 2021 soll der Beschuldigte zudem wiederholt Löhne einbehalten und veruntreut haben.
Der Prozess beginnt am 30. März 2026 um 9 Uhr. Das Gericht wird dann die Beweislage gegen ihn prüfen. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten Strafen wegen mehrfacher Lohnvorenthaltung, Sozialversicherungsbetrugs und Subventionsbetrugs. Der Fall steht exemplarisch für die verstärkten Ermittlungen gegen Arbeitsrechtsverstöße und wirtschaftliche Unregelmäßigkeiten in der Freiburger Baubranche.






