Rentenkommission will Eintrittsalter auf 68 Jahre erhöhen – wer besonders betroffen ist
Amelie WeberRentenkommission will Eintrittsalter auf 68 Jahre erhöhen – wer besonders betroffen ist
Die Rentenkommission der Bundesregierung hat weitere Anhebungen des Renteneintrittsalters vorgeschlagen. Die Änderungen sind Teil umfassender Rentenneuregelungen, die an die steigende Lebenserwartung geknüpft sind. Derzeit gehen alle Arbeitnehmer unabhängig von Beruf oder Karriereweg im gleichen Alter in Rente.
Nach dem aktuellen Plan soll das Renteneintrittsalter bis 2041 auf 67,5 Jahre und bis 2051 auf 68 Jahre steigen. Die Kommission lehnt eine Kopplung des Rentenalters an die Beitragsjahre ab. Stattdessen schlägt sie vor, abschlagsfreie Renten nach 45 Arbeitsjahren abzuschaffen.
Bundeskanzler Friedrich Merz argumentiert, dass Spätstarter wie Hochschulabsolventen weniger in die Rentenkasse eingezahlt hätten als jene, die bereits mit 16 Jahren ins Berufsleben einträten. Akademiker verdienten zudem oft mehr und lebten länger, was bedeute, dass sie über mehr Jahre höhere Renten bezögen. Kritiker halten dies für ungerecht, da Absolventen im selben Alter in Rente gingen wie lebenslange Handwerker oder ungelernte Arbeitskräfte.
Die Regierung plant zudem die Einführung individueller Gesundheitsprüfungen. Diese sollen es Arbeitnehmern in körperlich belastenden Berufen ermöglichen, früher in Rente zu gehen, wenn sie ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Die Bundesregierung wird voraussichtlich die Empfehlungen der Kommission übernehmen, was bedeutet, dass die meisten Menschen länger arbeiten müssen.
Die Vorschläge zwingen vor allem Nicht-Akademiker, mehr Jahre zu arbeiten, bevor sie in den Ruhestand gehen können. Ein vorzeitiger Renteneintritt für Beschäftigte in körperlich anstrengenden Berufen wäre von Gesundheitsgutachten abhängig. Ziel der Reformen ist es, die Renten an die längere Lebensdauer und die Beitragsniveaus anzupassen.
