16 April 2026, 18:07

"Richi"-Spruch löst juristischen Streit um Merchandise-Rechte aus

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich in Reaktion auf das Verbot von Sergey Lavrov durch das Oberste Gericht.

"Richi"-Spruch löst juristischen Streit um Merchandise-Rechte aus

"Richi"-Spruch von Hermann Schönbächler löst Rechtsstreit aus

Der virale Running Gag "Richi" des Schweizer Komikers Hermann Schönbächler hat eine juristische Auseinandersetzung über die unberechtigte Verwendung auf Merchandise-Artikeln ausgelöst. Die Comedy-Soundboxes des Influencers Zeki, in denen der Spruch enthalten war, wurden nach Protesten der Familie Schönbächler von großen Händlern aus dem Sortiment genommen. Die Kontroverse führt zu Änderungen in der Produktverfügbarkeit und bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

Auslöser war die ungenehmigte Nutzung von Schönbächlers berühmtem "Richi"-Zitat in Zekis Soundboxes. Der Spruch, ursprünglich aus einer Schweizer TV-Comedy, wurde zum viralen Meme und später in die Produkte des Influencers integriert. Die Familie Schönbächler hatte der Verwendung jedoch nie zugestimmt und erhielt auch keine finanziellen Einnahmen aus den Verkäufen.

Die Online-Händler Galaxus und Brack reagierten, indem sie sämtliche Fan-Artikel mit dem Zitat von ihren Plattformen entfernten. Der Schweizer Rundfunksender SRF bestätigte zudem, dass er keine Nutzungsrechte für die Audioausschnitte ohne Zustimmung der Beteiligten erteilt habe. Galaxus verkauft jedoch weiterhin die überarbeitete Version der Soundbox – offenbar in der Annahme, Zeki verfüge nun über die notwendigen Rechte.

Zeki selbst bestätigte unterdessen, dass der "Richi"-Spruch in neuen Auflagen der Soundboxes nicht mehr enthalten sein werde. Seine Produkte entsprächen nun den rechtlichen Anforderungen, so der Influencer. Den Restbestand der älteren, umstrittenen Versionen verkauft er jedoch weiter ab. Die Familie Schönbächler hingegen fordert ein Ende der öffentlichen Hysterie um ihren Namen und bittet um Respekt und Privatsphäre.

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Der Streit hat zur Entfernung unlizenzierter Merchandise-Artikel bei großen Händlern und zu Anpassungen in Zekis Produktpalette geführt. Die Bitte der Familie Schönbächler nach Privatsphäre bleibt jedoch unberücksichtigt, solange die ursprünglichen Soundboxes weiter im Umlauf sind. Während künftige Auflagen nun rechtlich einwandfrei sind, zirkulieren die alten Bestände weiterhin.

Quelle