Turnhallennutzung 2026/2027: Jetzt Anträge für Vereine einreichen
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen nimmt Anträge für Turnhallennutzung im Schuljahr 2026/2027 entgegen
Sportvereine, die für das Schuljahr 2026/2027 Trainings- oder Wettkampfstätten in Turnhallen benötigen, können ihre Anträge vom 15. April bis zum 15. Mai 2026 einreichen. Die Verwaltung betont, wie wichtig eine fristgerechte und vollständige Einreichung ist, um eine faire Vergabe der Hallenzeiten zu gewährleisten.
Für die Beantragung der Turnhallennutzung müssen Vereine das offizielle Formular des Landkreises verwenden. Jeder Antrag erfordert Angaben zur gewünschten Einrichtung, zu Vereinsdaten, dem Namen und den Kontaktdaten des Trainers oder der Trainerin, der Anzahl der Sportlerinnen und Sportler sowie den bevorzugten Zeitfenstern. Zudem sollten alternative Zeitwünsche angegeben werden.
Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden bearbeitet. Verspätete oder unvollständige Unterlagen werden ohne Prüfung abgelehnt. Der Landkreis weist darauf hin, dass die Turnhallen in Meiningen und Schmalkalden separat von den jeweiligen Stadtverwaltungen verwaltet werden – hier müssen Anträge direkt an die Kommunen gerichtet werden.
Die Unterlagen sind an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zu senden, vorzugsweise per E-Mail oder auf dem Postweg. Die Verwaltung ruft die Vereine auf, die Frist einzuhalten, um keine Chance auf eine Zusage zu verpassen.
Ziel des Vergabeverfahrens ist eine gerechte Aufteilung der Hallenzeiten unter den örtlichen Sportvereinen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten die bestätigten Belegungspläne für das Schuljahr 2026/2027. Vereine, die die Frist vom 15. Mai versäumen oder unvollständige Anträge einreichen, werden nicht berücksichtigt.






