30 June 2026, 16:41

US-Gericht bestätigt Geburtsortsstaatsbürgerschaft – Trump-Erlass gescheitert

Oberster Gerichtshof bestätigt Geburtsrechtsbürgerschaft auf verfassungsrechtlicher Grundlage

US-Gericht bestätigt Geburtsortsstaatsbürgerschaft – Trump-Erlass gescheitert

Der Oberste Gerichtshof der USA hat in einem richtungsweisenden Urteil das Prinzip der Geburtsortsstaatsbürgerschaft bestätigt. Die Entscheidung blockiert einen Erlass der Exekutive, der Kindern von undokumentierten oder befristet visumspflichtigen Eltern die Staatsbürgerschaft verweigern wollte. Die Urteilsbegründung wurde von Oberster Richter John Roberts vorgetragen.

Im Mittelpunkt des Falls steht das Urteil von 1898 im Fall Wong Kim Ark, das festlegte, dass in den USA geborene Kinder automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten – mit wenigen Ausnahmen. Der Kongress schrieb diese Auslegung später in Gesetzesform fest. Selbst in Phasen starker antieinwanderungsfeindlicher Stimmung blieb die Geburtsortsstaatsbürgerschaft weitestgehend anerkannt.

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Jeder Richter der unteren Instanzen, der den Erlass prüfte, bezeichnete ihn als „offensichtlich verfassungswidrig“. Roberts verfasste die mit 6:3 Stimmen gefällte Begründung und betonte, dass der 14. Verfassungszusatz allen in den USA geborenen Personen die Staatsbürgerschaft garantiere. Das Gericht wies damit das Argument des ehemaligen Präsidenten Trump zurück, wonach sich die Regelung nur auf ehemalige Sklaven beziehe.

Cecillia Wang von der Bürgerrechtsorganisation ACLU – selbst durch Geburtsrecht US-Bürgerin – argumentierte, der 14. Zusatzartikel gewähre Kindern, nicht ihren Eltern, automatisch die Staatsangehörigkeit. Das Gericht verwies zudem darauf, dass während des Zweiten Weltkriegs auch Kinder japanischer Staatsbürger in Internierungslagern als US-Bürger anerkannt wurden.

Die Entscheidung festigt ein lang etabliertes Rechtsprinzip: Kinder, die in den USA geboren werden, haben unabhängig vom Status ihrer Eltern Anspruch auf die Staatsbürgerschaft. Das Urteil macht den Erlass unwirksam und stärkt den verfassungsmäßigen Schutz der Geburtsortsstaatsbürgerschaft.

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