Verfassungsgericht kippt Almatys Elektroauto-Pflicht für Schymbulak-Zufahrt
Amelie WeberVerfassungsgericht kippt Almatys Elektroauto-Pflicht für Schymbulak-Zufahrt
Das Verfassungsgericht Kasachstans hat einen Erlass des Äkim von Almaty für verfassungswidrig erklärt. Der Erlass beschränkte die Zufahrt von Fahrzeugen zum Gebiet von Schymbulak und erlaubte nur noch Elektroautos. Ein ortsansässiger Bürger focht die Maßnahme an und löste damit eine juristische Prüfung aus.
Ein Anwohner aus der Nähe von Schymbulak reichte Beschwerde gegen den Erlass ein. Er argumentierte, dieser verletze sein Recht auf Zugang zu seinem Zuhause sowie seine Freizügigkeit. Das Verfassungsgericht prüfte, ob der Äkim von Almaty befugt war, solche Einschränkungen zu verhängen.
Das Gericht urteilte, der Äkim habe seine Befugnisse überschritten. Es stellte fest, dass Entscheidungen über Fahrverbote und damit zusammenhängende Rechtsakte von den lokalen Vertretungsorganen getroffen werden müssten. Die Richter betonten zudem, wie wichtig es sei, den Umweltschutz mit individuellen Rechten und öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen.
Der Erlass wurde nun für verfassungswidrig erklärt und ist damit aufgehoben. Künftige Beschränkungen des Fahrzeugzugangs müssen von den lokalen Vertretungsgremien geregelt werden. Das Urteil unterstreicht, dass bei Einschränkungen öffentlicher Rechte eine entsprechende gesetzliche Grundlage erforderlich ist.






