Verurteilter Mörder flieht während Haftausgangs aus Gefängnis Celle
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle im Landkreis Peine geflohen. Der Vorfall hat Bedenken hinsichtlich der Gefängnisicherheit und des öffentlichen Vertrauens in Niedersachsen ausgelöst. Die Behörden prüfen nun die Umstände der Genehmigung seines Ausgangs.
Benjamin F. verbüßte eine Haftstrafe wegen Mordes, als er während des Ausflugs flüchtete. Er hatte zuvor seine Mutter im Peiner Ortsteil Vöhrum besucht, bevor er mit seinem Motorrad entkam. Seine Flucht endete in Italien, nachdem ein Verkehrsunfall zu seiner erneuten Festnahme führte.
Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter unter bestimmten Bedingungen Ausgänge genehmigt bekommen. Die Gefängnisbehörden müssen dabei zunächst einschätzen, ob eine Flucht- oder Rückfallgefahr besteht. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristige Beurlaubungen müssen die Gefangenen mindestens acht Jahre ihrer Strafe verbüßt haben.
Benjamin F. waren vor seiner Flucht bereits 38 begleitete Ausgänge bewilligt worden. In seinem Fall war die Vollzugsbehörde zu dem Schluss gekommen, dass weder eine Flucht noch ein missbräuchlicher Gebrauch des Ausgangs zu erwarten sei.
Die Flucht hat Kritik seitens der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen ausgelöst. Der Fall wirft Fragen nach den Kriterien für die Gewährung von Ausgängen auf. Die Behörden werden nun untersuchen, wie solche Vorfälle künftig verhindert werden können.






