27 April 2026, 00:44

Wahlwerbung im Rundfunk soll um 27 Prozent gekürzt werden – mit neuen KI-Regeln

Eine gelbliche, leicht zerknitterte Zeitung mit der Schlagzeile "Semanario Repúblicano Democrático Federal" und dem Wort "Diskussion" sichtbar, in schwarzer Tinte gedruckt.

Wahlwerbung im Rundfunk soll um 27 Prozent gekürzt werden – mit neuen KI-Regeln

Ein neuer Vorschlag könnte die staatlich vorgeschriebene Sendezeit für Rundfunk- und Fernsehanstalten während Wahlperioden kürzen. Dem Plan zufolge soll die tägliche Ausstrahlung von 48 auf 35 Minuten reduziert werden – ein Rückgang um 27 Prozent. Zudem führt er strengere Regeln für KI-generierte politische Inhalte ein und überträgt den Sendern mehr Verantwortung, manipuliertes Material zu erkennen und zu blockieren.

Nach dem aktuellen System müssen Rundfunkanstalten täglich 48 Minuten Sendezeit für Wahlkampagnen bereitstellen. Die geplanten Änderungen würden diese auf 35 Minuten verkürzen und damit sowohl politische Parteien als auch Wahlbehörden betreffen. Sieben der bisherigen 48 Minuten sind speziell für institutionelle Kampagnen reserviert, die ebenfalls Einschnitte hinnehmen müssten.

Der Vorschlag lässt die Sendezeit für Kandidaten der Justizbehörden unberücksichtigt und begründet dies mit logistischen Herausforderungen aufgrund der hohen Anzahl an Positionen. Zudem sieht er keine festen Sendeplätze für die Förderung direktdemokratischer Initiativen auf Bundes- oder kommunaler Ebene vor.

Neben der Kürzung der Sendezeit verlagert der Plan die Aufgabe, nicht gekennzeichnete KI-manipulierte Propaganda zu identifizieren und zu sperren, auf die Sender. Diese Pflicht geht über ihre üblichen Wahlaufgaben hinaus. Als möglichen Kompromiss schlägt der Vorschlag die Schaffung einer staatlichen Sendezeit-Reserve vor, die in Ausnahmefällen zur Verlängerung von Sendeplätzen genutzt werden könnte.

Falls der Vorschlag angenommen wird, stünde für Wahlwerbung im öffentlichen Rundfunk deutlich weniger Zeit zur Verfügung. Die Sender müssten eine größere Verantwortung bei der Überwachung von KI-manipulierten Inhalten übernehmen. Ungeklärt bleibt jedoch die Frage der Sendezeit für Justizkandidaten und Kampagnen zur direkten Demokratie.

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