26 April 2026, 20:34

77-Jährige beleidigt Nachbarn mit rassistischen Parolen – und wird verurteilt

Plakat mit Schweizer Flagge, Schild, Bäumen und Bergen, Text "Tir Federal Chaux de Fonds Vin d'Honneur".

77-Jährige beleidigt Nachbarn mit rassistischen Parolen – und wird verurteilt

Eine 77-jährige Schweizerin ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem sie ihre Nachbarn in Pfäffikon SZ mit beleidigenden Nachrichten belästigt hatte. Der Fall begann 2024, als sie einen handschriftlichen Zettel mit Schmähungen vor deren Tür hinterließ. Im März 2025 folgten weitere E-Mails, die den Streit eskalieren ließen.

Ihr erster Angriff datiert auf das Jahr 2024, als sie dem Paar einen Zettel in den Briefkasten und vor die Haustür legte. Darin bezeichnete sie die beiden mit abwertenden Begriffen wie "alter, weißer, psychisch gestörter Mann", "eingebildete spanische Verkäuferin" und "englischsprachiger, nicht integrierter IT-Berater". Das Paar zeigte die Äußerungen später wegen übler Nachrede an, doch die Beschwerde ging zu spät ein, um rechtliche Schritte einzuleiten.

Im März 2025 verschickte die Frau erneut E-Mails, in denen sie das Paar als "Slum-Rucksack", "kleinen Kolumbianer" und "nicht integrierten IT-Berater" bezeichnete. Zudem forderte sie sie auf, die Schweiz zu verlassen und in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Die Behörden prüften die Nachrichten, sahen darin jedoch keine rassistische Diskriminierung.

Ein Gericht verurteilte die Frau schließlich wegen wiederholter Beleidigung und wegen Litterings. Zu den Vorwürfen zählte auch das vorsätzliche Entsorgen kleiner Abfallgegenstände an unzulässigen Orten. Das Urteil umfasste eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Franken, eine zusätzliche Strafe von 570 Franken sowie 1.500 Franken Verfahrenskosten. Die Gesamtstrafe belief sich auf 2.073 Franken.

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Die Verurteilung betrifft die Beleidigungen und das Littering, doch einige Vorwürfe des Paares wurden wegen verspäteter Anzeige abgewiesen. Das Gericht stufte ihre Äußerungen nicht als rassistisch motiviert ein. Die Frau muss nun die verhängten Strafen und Kosten begleichen.

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