Familienrechtsreform soll Kinder und Opfer häuslicher Gewalt besser schützen
Lukas FrankeFamilienrechtsreform soll Kinder und Opfer häuslicher Gewalt besser schützen
Justizministerium schlägt große Familienrechtsreform zum Schutz von Kindern und Opfern häuslicher Gewalt vor
Das Bundesjustizministerium hat eine umfassende Reform des Familienrechts vorgeschlagen, die Kinder und Opfer häuslicher Gewalt besser schützen soll. Nach den Entwurfplänen sollen Familiengerichte erweiterte Befugnisse erhalten, um gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern einzuschränken oder ganz zu untersagen – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treibt die Initiative voran, um wirksamere Schutzmechanismen für Betroffene zu schaffen.
Die Reform würde Richtern ermöglichen, gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern vorübergehend oder dauerhaft zu verbieten. Diese Maßnahme griffe, wenn die Gewalt gegen den Partner oder die Partnerin eine schwere Gefahr für die körperliche Unversehrtheit des Opfers darstellt. Die Gerichte würden jeden Fall individuell prüfen und dabei Schwere, Häufigkeit und Wiederholungsrisiko der Gewalt berücksichtigen.
Statt pauschaler Kontaktverbote setzt der Entwurf auf eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Richter könnten auch mildere Auflagen verhängen, etwa begleitete Besuche, falls ein vollständiges Verbot als unverhältnismäßig eingestuft wird. Das Ministerium räumt ein, dass ein vollständiger Kontaktentzug ein schwerwiegender Schritt ist, betont jedoch, dass Kinder auch dann leiden, wenn sie Zeugen familiärer Gewalt werden – selbst wenn sie nicht unmittelbar betroffen sind.
Der Reformvorschlag ist Teil einer breiter angelegten Strategie, um häusliche Gewalt stärker in Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen zu berücksichtigen. Hubigs Plan zielt darauf ab, bestehende Schutzlücken zu schließen und Opfern sowie ihren Kindern in familiengerichtlichen Verfahren mehr rechtliche Unterstützung zu bieten.
Bei einer Verabschiedung würden die Änderungen den Gerichten mehr Handlungsspielraum in Fällen von Partnerschaftsgewalt geben. Opfer könnten so wirksamere rechtliche Barrieren gegen ihre Peiniger durchsetzen, während Kinder besser vor schädlichen Umfeldern abgeschirmt würden. Die Reform muss nun weitere Prüfungen durchlaufen, bevor sie in Kraft treten kann.






