Freiburg scheitert mit Klage gegen Prepaid-Zahlkarte für Geflüchtete
Die Bitte Freiburgs, die Einführung eines Prepaid-Zahlkartensystems für Geflüchtete zu vermeiden, wurde von der Landesregierung abgelehnt. Die Stadt hatte argumentiert, dass die Karte zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen und die finanzielle Freiheit der Geflüchteten einschränken würde. Die Entscheidung löste Kritik bei lokalen Politikern aus.
Der Streit begann vor Monaten, als sich die Freiburger Stadtverwaltung und eine Mehrheit des Stadtrats gegen die Zahlkarte aussprachen. Sie beriefen sich dabei auf das Kommunale Abweichungsgesetz, das Städten unter bestimmten Bedingungen erlaubt, von Landesvorgaben abzuweichen. Dennoch lehnte das Land die Ausnahme ab.
Ismael Hares, migrationspolitischer Sprecher der SPD+JF, nannte die Ablehnung „unverständlich“. Er verwies auf die zusätzlichen Kosten und den Bürokratieaufwand, der damit verbunden sei – ohne erkennbaren Nutzen für Freiburg. Auch Viviane Sigg, SPD-Abgeordnete im Landtag, kritisierte das Gesetz und bemängelte, dass es den Städten kaum Spielraum lasse, solche Entscheidungen anzufechten.
Die SPD bezeichnete das Ergebnis als „Papiertiger“ und warf der grün-schwarzen Landesregierung vor, ihr Versprechen zur Bürokratieentlastung für Kommunen gebrochen zu haben. Der Stadtrat erwägt nun rechtliche Schritte, obwohl die eigene Rechtsabteilung die Erfolgsaussichten als gering einschätzt.
Die Entscheidung der Landesregierung bleibt bestehen, sodass Freiburg das Zahlkartensystem einführen muss. Der Stadtrat wird die Optionen prüfen, doch die rechtliche Lage erscheint ungewiss. Der Konflikt zeigt die anhaltenden Spannungen zwischen kommunalen und Landesbehörden in der Geflüchtetenpolitik auf.






