Gericht kippt Einbürgerungsablehnung wegen Jugendstraftat im Aargau
Eine junge Eritreerin hat erfolgreich die Ablehnung ihres Schweizer Bürgerrechtsantrags im Kanton Aargau angefochten. Das Verwaltungsgericht Aargau gab ihr recht und erklärte den ursprünglichen Entscheid für rechtswidrig und verfassungswidrig. Im Mittelpunkt des Falls stand eine geringfügige Straftat, die sie als 15-Jährige begangen hatte.
Die Einbürgerungskommission des Grossen Rats (EBK) hatte den Antrag der Frau zunächst wegen einer früheren Verurteilung abgelehnt. Mit 15 Jahren hatte sie Eier gegen ein Haus geworfen und an einem Klingelstreich teilgenommen, woraufhin sie eine offizielle Verwarnung wegen Sachbeschädigung und Ruhestörung erhielt. Der Vorfall lag mehr als ein Jahr vor dem Entscheid der EBK zurück.
Das Gericht kritisierte die Kommission scharf, weil sie den Antrag allein aufgrund dieser Verurteilung abgelehnt hatte. Es stellte fest, dass die EBK willkürlich gehandelt habe, indem sie den gesamten Kontext der Tat nicht berücksichtigt hatte. Laut Urteil führt eine geringfügige Verurteilung nicht automatisch zur Ablehnung einer Einbürgerung.
Die Richter betonten, dass jeder Fall individuell geprüft werden müsse. Die Kommission hätte die konkrete Tat, ihre Umstände und das Mass der Schuld genau untersuchen müssen. Da es sich um einen einmaligen Vorfall handelte, der Jahre zurücklag, erachtete das Gericht die Ablehnung als unbegründet.
In der Folge hob das Gericht den Entscheid der EBK auf. Die Frau erhielt das kantonale und kommunale Bürgerrecht, während die eidgenössische Einbürgerung noch aussteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und lässt Raum für mögliche Beschwerden.
Der Entscheid setzt einen Präzedenzfall dafür, wie geringfügige Vergehen in Einbürgerungsverfahren gewichtet werden. Das Urteil bedeutet, dass die Kommission künftig Anträge sorgfältiger prüfen muss – unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren. Der Fall der Frau unterstreicht, wie wichtig es ist, jede Situation einzeln zu beurteilen, anstatt sich allein auf frühere Verurteilungen zu stützen.






