Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Amelie KrügerGericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel erlassen. Dem Magazin ist es nun untersagt, bestimmte Vorwürfe gegen den Schauspieler Christian Ulmen in einem Deepfake-Skandal zu veröffentlichen. Betroffen sind Behauptungen, er habe mit KI erzeugte gefälschte Pornografie mit seiner Ex-Frau Collien Fernandes erstellt und verbreitet.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen Ulmen wegen separater Vorwürfe häuslicher Gewalt. Fernandes hat ihn öffentlich der körperlichen Misshandlung bezichtigt, und Der Spiegel darf weiterhin über diese Anschuldigungen berichten. Das Gericht sah jedoch keine ausreichenden Belege für die Aussagen des Magazins zu den Deepfake-Videos und gefälschten Social-Media-Profilen.
Zudem untersagte das Gericht Der Spiegel die Veröffentlichung von Zitaten aus Ulmens privaten E-Mails an seinen Verteidiger. Diese fielen unter den „höchstpersönlichen Kernbereich des Privaten“. Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann, die argumentiert hatte, die ursprüngliche Berichterstattung habe eine überzogene und undifferenzierte öffentliche Debatte ausgelöst.
Ulmen hatte im April erstmals rechtliche Schritte gegen Der Spiegel eingeleitet. Das Landgericht Hamburg hatte im Mai zunächst entschieden, dass die Berichterstattung zulässig sei. Die aktuelle Entscheidung kippt Teile dieses Urteils.
Die einstweilige Verfügung verbietet Der Spiegel, seine Behauptungen über Ulmens Beteiligung an der Erstellung von Deepfake-Pornografie zu wiederholen. Fernandes’ Vorwürfe wegen körperlicher Gewalt bleiben hingegen berichtenswert. Unterdessen kündigte Justizministerin Stefanie Hubig an, die Gesetze gegen nicht einvernehmliche Deepfakes und digitale sexualisierte Gewalt zu verschärfen.






